Beschwerden
Ich brauche Eure Hilfe ....ein Mitarbeiter hat sich beim Vorgesetzten beschwert, als er sich nicht verstanden gefühlt hat, ging er zum Betriebsrat...Der Vorgesetzte wollte dann vom 'BR den Inhalt dieses Schreiben, was wir auf Wunsch des MA nicht taten. Seit dem wurde der MA nur noch schlecht behandelt und und als Betriebsfriedenstörend bezeichnet. Der Wunsch des MA nur Gespräche mit den Vorgestzten über das Thema zu führen, wenn ein BR-Mitglied dabei ist, wurden ignoriert und ihm wurde wiederholt gedroht, wenn er Lügen verbreitet beim BR dann wird es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben. Wie können wir dem Vorgetzten sagen, dass er Mängel bei der Mitarbeiterführung hat und es zu unterlassen, einzelne Mitarbeiter unter Druck zu setzen ....lg Lotti66
Community-Antworten (5)
25.11.2011 um 10:40 Uhr
BetrVG §84 Beschwerderecht (1): Jeder AN hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren, wenn er sich vom AG... benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.... Er kann ein Mitglied des BR zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Dies würde ich dem Vorgesetzten ganz diplomatisch mitteilen und ihn bitten, das gemeinsame Gespräch zu suchen... BetrVG §84 Beschwerderecht (3): Wegen der Erhebnung einer Beschwerde dürfen dem AN keine Nachteile entstehen Auch dies dem Vorgesetzten ganz nett mitteilen....
25.11.2011 um 10:50 Uhr
. . . und wenn das nicht helfen sollte - die Betriebs- oder Geschäftsleitung darauf hinweisen . . .
25.11.2011 um 13:55 Uhr
Der Vorgesetzte ist Bereichsleiter .Er hält in einem Schreiben, die ganze Beschwere für unberechtigt und droht nun den AN an, dass er mit weiteren Konzequenzen rechnen kann.
25.11.2011 um 16:46 Uhr
ja und der BR? Was hat der mit der Beschwerde angefangen? Wahrscheinlich helft Ihr dem Kollegen am meisten, wenn Ihr die Klärung der Beschwerde konsequent vorran treibt. (Er hat sich ja nun nach § 85 BetrVG beim BR beschwert)
Ansonsten würde auch ich die Geschäftsleitung auf das Verhalten des Vorgesetzten hinweisen und um Abhilfe bitten.
26.11.2011 um 23:30 Uhr
"Wie können wir dem Vorgetzten sagen, dass er Mängel bei der Mitarbeiterführung hat und es zu unterlassen, einzelne Mitarbeiter unter Druck zu setzen "
Das ist nicht Aufgabe des BR ...
"ein Mitarbeiter hat sich beim Vorgesetzten beschwert, als er sich nicht verstanden gefühlt hat, ging er zum Betriebsrat...Der Vorgesetzte wollte dann vom 'BR den Inhalt dieses Schreiben, was wir auf Wunsch des MA nicht taten. "
Dann fällt es mir schwer zu glauben, dass dieser Kollege den BR ermächtigt hat, im Sinne des § 85 BetrVG tätig zu werden. Ich kann mich nicht schriftlich beim BR beschweren und dann verbieten, dass diese schriftliche Beschwerde dem AG (und im weiteren Verlauf dem Vorgesetzten) zur Kenntnis gebracht wird.
Ich empfehle dringenst, sich mit dem Beschwerdeverfahren gem. §85 BetrVG auseinander zu setzen. Da scheinen einige Wissenlücken vorhanden zu sein.
Verwandte Themen
Beschwerden über Vorgesetzte - ist der BR auch dafür zuständig?
ÄlterHallo an Alle! Ich bin neu im BR und habe da ein Problem.Wir haben einen Aushang über unsere Sprechzeiten im Betriebsrat gemacht. Als Vorlage haben wir ein Musterschreiben von der W.A.F genommen,dort
Spontaner Arztbesuch während der Arbeitszeit - Vergütung und Notwendigkeit
ÄlterGrüßt Euch liebe Kolleginnen und Kollegen, bei folgendem Fall benötige ich Euren Rat: Eine Kollegin nahm aus Sorge um ihre Schicht (sie war unsicher über die personelle Besetzung und wollte die Koll
AGG - kein Informationsrecht über die Beschwerden für den BR?
ÄlterHallo zusammen, im Unternehmen gibt es einen Beauftragten der für Fälle in denen das AGG zutrifft zukünftig verantwortlich sein soll. Zu dem ganzen Vorgang, Strukturen und Abläufen soll jetzt natür
Abmahnungen, Suspendierung, Kündigung
ÄlterGuten Abend in die Runde. Wir hatten heute ein Gespräch das wir nicht recht einzuordnen wissen. Wir sind eine Einrichtung in der Altenpflege, eine Kollegin die Dauernachdienst arbeitet, hat auch einen
Beschwerden von MA über ihre direkten Vorgesetzen!
ÄlterMoin, wir haben Beschwerden von Mitarbeiter erhalten, die mit dem Verhalten ihres direkten Vorgesetzen nicht einverstanden sind. Nach unserer Auffassung sind die Beschwerden berechtigt und das Ver