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Beschwerden

L
lottiRosenfeld
Mrz 2020 bearbeitet

Ich brauche Eure Hilfe ....ein Mitarbeiter hat sich beim Vorgesetzten beschwert, als er sich nicht verstanden gefühlt hat, ging er zum Betriebsrat...Der Vorgesetzte wollte dann vom 'BR den Inhalt dieses Schreiben, was wir auf Wunsch des MA nicht taten. Seit dem wurde der MA nur noch schlecht behandelt und und als Betriebsfriedenstörend bezeichnet. Der Wunsch des MA nur Gespräche mit den Vorgestzten über das Thema zu führen, wenn ein BR-Mitglied dabei ist, wurden ignoriert und ihm wurde wiederholt gedroht, wenn er Lügen verbreitet beim BR dann wird es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben. Wie können wir dem Vorgetzten sagen, dass er Mängel bei der Mitarbeiterführung hat und es zu unterlassen, einzelne Mitarbeiter unter Druck zu setzen ....lg Lotti66

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Community-Antworten (5)

M
Musterfrau

25.11.2011 um 10:40 Uhr

BetrVG §84 Beschwerderecht (1): Jeder AN hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren, wenn er sich vom AG... benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.... Er kann ein Mitglied des BR zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Dies würde ich dem Vorgesetzten ganz diplomatisch mitteilen und ihn bitten, das gemeinsame Gespräch zu suchen... BetrVG §84 Beschwerderecht (3): Wegen der Erhebnung einer Beschwerde dürfen dem AN keine Nachteile entstehen Auch dies dem Vorgesetzten ganz nett mitteilen....

W
wölfchen

25.11.2011 um 10:50 Uhr

. . . und wenn das nicht helfen sollte - die Betriebs- oder Geschäftsleitung darauf hinweisen . . .

L
lottifun

25.11.2011 um 13:55 Uhr

Der Vorgesetzte ist Bereichsleiter .Er hält in einem Schreiben, die ganze Beschwere für unberechtigt und droht nun den AN an, dass er mit weiteren Konzequenzen rechnen kann.

G
gironimo

25.11.2011 um 16:46 Uhr

ja und der BR? Was hat der mit der Beschwerde angefangen? Wahrscheinlich helft Ihr dem Kollegen am meisten, wenn Ihr die Klärung der Beschwerde konsequent vorran treibt. (Er hat sich ja nun nach § 85 BetrVG beim BR beschwert)

Ansonsten würde auch ich die Geschäftsleitung auf das Verhalten des Vorgesetzten hinweisen und um Abhilfe bitten.

P
Peanuts

26.11.2011 um 23:30 Uhr

"Wie können wir dem Vorgetzten sagen, dass er Mängel bei der Mitarbeiterführung hat und es zu unterlassen, einzelne Mitarbeiter unter Druck zu setzen "

Das ist nicht Aufgabe des BR ...

"ein Mitarbeiter hat sich beim Vorgesetzten beschwert, als er sich nicht verstanden gefühlt hat, ging er zum Betriebsrat...Der Vorgesetzte wollte dann vom 'BR den Inhalt dieses Schreiben, was wir auf Wunsch des MA nicht taten. "

Dann fällt es mir schwer zu glauben, dass dieser Kollege den BR ermächtigt hat, im Sinne des § 85 BetrVG tätig zu werden. Ich kann mich nicht schriftlich beim BR beschweren und dann verbieten, dass diese schriftliche Beschwerde dem AG (und im weiteren Verlauf dem Vorgesetzten) zur Kenntnis gebracht wird.

Ich empfehle dringenst, sich mit dem Beschwerdeverfahren gem. §85 BetrVG auseinander zu setzen. Da scheinen einige Wissenlücken vorhanden zu sein.

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