Hallo,
unser Standort soll geschlossen werden und ca. 6 Personen sind davon betroffen, diese sollen entweder die Betriebsvereinbarung in Anspruch nehmen oder in eine anderen Standort versetzt werden (Entfernung 120km und 180km; im Vergleich bisher 15km). Wie können, bzw. sollen sich die betroffenen Verhalten. Sollte die BV wahrgenommen werden oder kann ich gar von meinem Arbeitgeber dazu gezwungen werden in eine der beiden anderen Standorte geschickt zu werden. Dieser Argumentierte damit, dass bei einer Ablehnung der Versetzung auch die BV nicht in Anspruch genommen werden könne.
Da lt. seiner Aussage die Entfernung zumutbar ist. Im Arbeitsvertrag ist der jetzige Standort explizit ausgezeichnet.

Desweiteren wäre interessant, wie diese Regelung auf personen mit Schwerbehindertengrad z.B. 80% anzuwenden ist.

Vielen Danke für eure Hilfe