Neuwahlen nach 13 Abs 2 BetrVg
Hallo, Zum Zeitpunkt der Wahl hatten wir 54 Mitarbeiter, der Betriebsrat hat also 5 Mitglieder. Wegen Kündigung eines BR-Mitglieds werden stehen nun Neuwahlen an, da keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind. Die Mitarbeiterzahl ist aber inzwischen auf unter 50 gesunken. Meine Frage: gibt es auch die Möglichkeit, den bestehenden Betriebsrat auf 3 ordentliche Mitglieder und ein Ersatzmitglied zu "schrumpfen"?
Community-Antworten (4)
24.11.2011 um 18:13 Uhr
@Dorima Wenn der WV nach einhergehender Prüfung feststellen wird, dass die Zahl der AN auch zukünftig nicht mehr die Zahl von 50 AN übersteigen wird, dann MUSS er sogar die Neuwahl so gestalten, dass nur 3 BRM zu wählen sind.
24.11.2011 um 18:50 Uhr
...aber Neuwahl ist zwingend auch wenn dann ggf. die gleichen (alten) wieder gewählt werden.
25.11.2011 um 09:24 Uhr
Und falls das Absinken unter 50 nicht von Dauer ist (in der Regel ... beschäftigte AN!) muß der WV trotzdem einen 5er BR ausschreiben. Wenn sich dann aber keine 5 Kandidaten finden, dann (aber NUR dann!) wird die Regelung von §11 BetrVG analog auf diesen Fall angewendet. Die Wahl findet dann mit der nächtskleineren BR-Größe statt was der WV nach Ende der Einreichungsfrist feststellen, beschließen und mitteilen muss.
Im Vorfeld annehmen das sich zur nächsten Wahl ohnehin nur 4 Kandidaten aufstellen lassen und dann einen 3er BR ausschreiben ist unzulässig. Bei Euch ist man in einer Grauzone, da ihr MOMENTAN unter 50 AN seid. Also kann der WV wenn anzunehmen ist das innerhalb der nächsten Monate auf KEINEN Fall wieder mehr als 50 AN bei Euch arbeiten werden auch einen 3er BR ausschreiben ohne das ihm da jemand an den Karren fahren wird.
25.11.2011 um 20:29 Uhr
Vielen Dank für die Antworten. Der Arbeitgeber wurde heute über die Neuwahl informiert. Wir hoffen, dass wir auf Grund der noch zu besetzenden Stellen wieder einen 5er BR bekommen.
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