Manipulation von Mitarbeitern durch einen Listenvertreter
Bei uns wird es voraussichtlich 2 Listen zur BR Wahl geben. Uns als Wahlvorstand wurden Informationen anvertraut, dass ein Listenvertreter die Mitarbeiter dahin gehend manipuliert, indem unbefristete AVe versprochen werden usw., wenn diese Liste gewählt wird. Leider sind Mitarbeiter so dumm und glauben sowas und werden wohl diese Liste wählen.
Dem Wahlvorstand ist im Vorfeld eine Stützunterschriftenliste ohne Wahlvorschlag im Aufenthaltsraum in die Hände gefallen, viele Mitarbeiter haben da bereits unterschrieben, wissen aber eigentlich nicht für was. Da diese Liste aber sozusagen vom Vorgesetzten hingelegt oder vorgelegt wurde unterschreiben alle, weil sie denken, sie müssen es. Es sollen Unterschriftenlisten gefertigt worden sein, die mit Computer ausgefüllt waren, die Mitarbeiter praktisch nur unterschreiben mussten.
Was sollen wir als Wahlvorstand dagegen tun, wenn der Wahlvorschlag mit den Stützunterschriften komplett eingereicht wird, praktisch alles perfekt ist, wir aber wissen, dass alles nicht so perfekt zustande kam?
Community-Antworten (4)
21.03.2022 um 22:41 Uhr
Ihr habt die Listen zu prüfen die eingereicht werden. Ob eine evtl. Wahlanfechtung erfolgreich ist entscheidet nicht der WV sondern das Arbeitsgericht.
22.03.2022 um 07:54 Uhr
Der WV wird das prüfen, wenn aber alles ordnungsgemäß eingereicht wurde, lohnt der Weg zum Gericht wohl nichts. Es wird keinen der Mitarbeiter geben, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen, wie ihre Unterschrift zustande kam. Diese Liste ist Arbeitgeber orientiert, es sind zwar keine leitenden Angestellten, sind aber für die Prozesssteuerung zuständig, entscheiden indirekt für den AG. Es sind für den Mitarbeiter sozusagen schon "was zu sagende Angestellte". Die nutzen schon ihre Position aus, um Einfluss auf die Kollegen zu nehmen. Die Stützunterschrift zum Wahlvorschlag ist das eine, die Wahl selber das andere. Die Befürchtung ist, daß die Mitarbeiter so beeinflusst sind, dass sie zur Wahl selber das Kreuz da setzen, wo sie vorher ihre Stützunterschrift geleistet haben. Der WV muss sich hier aber neutral verhalten und kann den anderen Listenvertretern nur gute Werbung raten. Ob es letztendlich was bringt? Das wird die Wahl selber zeigen. Die Frage, soll man vorher was tun oder die Wahl abwarten.
22.03.2022 um 10:14 Uhr
das Versprechen auf unbefristete AV von einem Kandidaten, der dass nicht beeinflußen kann, ist erstmal nur ein Wahlversprechen, mehr nicht. Wenn der Wähler das glaubt, ist es das Problem des Wählers. Im Grunde wie jedes Wahlversprechen eines Kandidaten, nur ein Versprechen, ob das eingehalten werden kann und ob der Wähler ihm das abnimmt, ist Glaubenssache des Wählers. Etwas anders wäre es, wenn das Versprechen von jemanden kommt, der dass beeinflußen kann und der Wähler davon abhängig ist. In diesem Fall kann das "Angebot" aber dann nur von einem leitenden Angestellten sein, der unbefristete AV verspricht. Nur LA dürfen keine Kandidaten sein. Ich sehe da keine Möglichkeit die Wahl anzufechten.
22.03.2022 um 10:17 Uhr
Es wird keinen der Mitarbeiter geben, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen, wie ihre Unterschrift zustande kam. Das würde zwangsläufig bedeuten, dass sie sich trauen vor Gericht die Unwahrheit zu sagen.
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