Erstellt am 28.03.2006 um 21:36 Uhr von Mona-Lisa
hallo Peter,
lass sie doch! Ihr habt doch nichts zu verbergen!
Mona-Lisa
Erstellt am 28.03.2006 um 21:45 Uhr von Ramses II
Das Wahllokal dient zum wählen.
Wer nicht gerade wählt oder als Mitglied des Wahlvorstandes dort eine Funktion wahrnimmt hat das Wahllokal (spätestens nach Aufforderung) zu verlassen.
Der Wahlvorstand hat hier die ungestörte Durchführung der Wahl sicherzustellen.
Falls Ihr im betrieblichen Ballsaal wählt wäre aber auch nichts gegen einzuwenden wenn von vier Listen je ein oder mehrere Vertreter im Ballsaal anwesend sind.
Erstellt am 28.03.2006 um 22:04 Uhr von Mona-Lisa
Ramses II mag wohl recht haben.
Aber in eurem Fall (Gerüchte von Wahlmanipulation), und wenn das Wahllokal groß genug ist, dass Wahlbeobachter nicht stören, würde ich es an eurer Stelle sehr wohl zulassen.
Nach der Wahl können diese 4 Listenvertreter die Wahl anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass gemauschelt wurde.
Lass dich nicht verrückt machen, und zieht die Wahl ordnungsgemäss durch, dann kann keiner euch an den Karren fahren.
Viel Glück, Mona-Lisa
Erstellt am 29.03.2006 um 09:07 Uhr von rainerzwo
Elegant wäre doch, diese Listenvertreter als Wahlhelfer zu verpflichten.
Umso mehr (gegnerische) Leute sich beim Auszählen auf die Finger gucken, umso besser!
Erstellt am 29.03.2006 um 09:24 Uhr von Norden
Wenn genug Platz ist, dann lasse sie bleiben. Das mit der Verpflichtung als Wahlhelfer finde ich witzig. Grundsätzlich würde ich gerne mal wissen, wie der Arbeitgeber darauf reagieren würde, wenn wegen der BR-Wahl die Büros verwaist sind. Grundsätzlich sind die Manipulationsmöglichkeiten im Wahlraum nicht mehr so groß. Werbung einzelner Listen darf es nicht geben, darauf muss der WV natürlich achten. Bei uns (Personenwahl) wurde die einzige Kollegin, die im Vorfeld Wahlwerbung für sich betrieb, von den Wählern abgestraft. Setzen wir doch mehr auf den Verstand der Wähler.
Viel Spaß!