Listenvertreter belagern den Wahlraum - was kann der Wahlvorstand tun?
Die Listenvertreter von 4 Listen wollen den ganzen Wahltag im Wahlraum verbringen, da man dem Wahlvorstand nicht traut. 2 der Wahlvorstandsmitglieder sind auf der 5. Liste - ich auch aber an einer Position die mir keine Chance auf einen Sitz im nächsten BR bringt. Ddas sagt natürlich keiner öffentlich, daß man Wahlmanipulation von meiner Seite erwartet aber die Gerüchte darüber kursieren natürlich schon. Abgesehen davon das mich das nicht kümmert (Sack Reis, China, umkippen etc.) könnte ja jemand von den anderen Listenvertretern Einfluß auf Wähler nehmen.
Nur zur Info: Es gab, gibt und wird keine Manipulation von meiner Seite geben (ich nehme das Ehrenamt ziemlich ernst!).
Darf ich die Vertreter nachdem sie gewählt haben des Raumes verweisen?
Community-Antworten (5)
28.03.2006 um 23:36 Uhr
hallo Peter, lass sie doch! Ihr habt doch nichts zu verbergen! Mona-Lisa
28.03.2006 um 23:45 Uhr
Das Wahllokal dient zum wählen.
Wer nicht gerade wählt oder als Mitglied des Wahlvorstandes dort eine Funktion wahrnimmt hat das Wahllokal (spätestens nach Aufforderung) zu verlassen.
Der Wahlvorstand hat hier die ungestörte Durchführung der Wahl sicherzustellen.
Falls Ihr im betrieblichen Ballsaal wählt wäre aber auch nichts gegen einzuwenden wenn von vier Listen je ein oder mehrere Vertreter im Ballsaal anwesend sind.
29.03.2006 um 00:04 Uhr
Ramses II mag wohl recht haben. Aber in eurem Fall (Gerüchte von Wahlmanipulation), und wenn das Wahllokal groß genug ist, dass Wahlbeobachter nicht stören, würde ich es an eurer Stelle sehr wohl zulassen. Nach der Wahl können diese 4 Listenvertreter die Wahl anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass gemauschelt wurde. Lass dich nicht verrückt machen, und zieht die Wahl ordnungsgemäss durch, dann kann keiner euch an den Karren fahren. Viel Glück, Mona-Lisa
29.03.2006 um 11:07 Uhr
Elegant wäre doch, diese Listenvertreter als Wahlhelfer zu verpflichten. Umso mehr (gegnerische) Leute sich beim Auszählen auf die Finger gucken, umso besser!
29.03.2006 um 11:24 Uhr
Wenn genug Platz ist, dann lasse sie bleiben. Das mit der Verpflichtung als Wahlhelfer finde ich witzig. Grundsätzlich würde ich gerne mal wissen, wie der Arbeitgeber darauf reagieren würde, wenn wegen der BR-Wahl die Büros verwaist sind. Grundsätzlich sind die Manipulationsmöglichkeiten im Wahlraum nicht mehr so groß. Werbung einzelner Listen darf es nicht geben, darauf muss der WV natürlich achten. Bei uns (Personenwahl) wurde die einzige Kollegin, die im Vorfeld Wahlwerbung für sich betrieb, von den Wählern abgestraft. Setzen wir doch mehr auf den Verstand der Wähler.
Viel Spaß!
Verwandte Themen
Listenvertreter = Wahlvorstand
Hallo, wir haben das Problem, dass die Listenvertreter einer Liste gleichzeitig auch im Wahlvorstand sind. Jetzt haben die beiden Listenvertreter alleine ohne Hinzuziehung weiterer Mitglieder des Wahl
Anwesenheit des WV im Wahlraum?
Folgende Frage: Unser Wahlvorstand möchte zur bevorstehenden BR-Wahl das Büro des Betriebsrates als Wahllokal umfunktionieren und sich selbst vor der Türe desselbigen mit einem Tisch und Stühlen po
Listenvertreter als Sprecher
Hier Georg Ich habe ein Handbuch zur fehlerfreien Wahldurchführung und da steht unter "Listenvertreter als "Sprecher" der Wahlvorschläge" Listenvertreter oder Sprecher des Wahlvorschlages kann n
Vorschlagsliste als unheilbar abgeschmettert - Wie seht Ihr das?
Hallo zusammen, bei uns stehen demnächst BR Wahlen an, da ein BR Mitglied ausgeschieden ist und es keinen Nachrücker gab. Nun haben viele Kollegen eine eigene Liste erstellt, die gegen die alte
Information an den Listenvertreter durch Wahlvorstand nach Bekanngabe der Kandidaten zulässig?
Hallo, in unserem Betrieb ist die Wahl bereits eingeleitet. Das Wahlausschreiben wurde veröffentlich und innerhalb der Frist wurde eine gültige Vorschlagsliste abgegeben - es findet also eine Perso