Erstellt am 24.11.2011 um 10:36 Uhr von herzilein
Hallo,
1. Frage: Kann ich wenn ich nicht bettlägerig krankgeschrieben bin an den BR Sitzungen teilnehmen?..... Ja kannst du
2. Frage: Kann ich dann fürdie Fahrt dorthin eine Reisekostenabrechnung machen?......Ja
3. Frage: Wenn ich nicht mehr im Lohnfortzahlungsbezug bin und Krankengeld beziehe kann ich dann auch an Sitzungen teilnehmen und eine reisekostenabrechnung machen.......
Frage 3 kann ich nicht so zu 100% beantworten , aber ich würde "Ja " sagen .
Erstellt am 24.11.2011 um 11:16 Uhr von Kurzarbeiter
Zwar sieht § 37 Abs. 3 BetrVG vor, dass der Arbeitgeber den Mitgliedern des Betriebsrates zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts gewähren muss. Nur handelt es sich bei Erholungsurlaub nicht um einen betriebsbedingten Grund, sondern um einen Grund in der Privatsphäre des Arbeitnehmers.
(ArbG Bonn, Urteil vom 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08)
Gleiches gilt bei AU, denn auch hier sind es eben KEINE betriebsbedingte Gründe welche den § 37 (3) auslösen würde.
Einzige Ausnahme, wenn die Teilnahme zwingend notwendig wäre, weil er der einzige Wissensträger zu diesem Thema im BR wäre und daher unverzichtbar. Dieses dürfte aber nur in Ausnahmefällen zutreffen.
FAZIT: Also alles nur der EHREN halber, halt Ehrenamt
PS: Die Teilnahme darf sich weiter nicht negativ auf die Gesundung auswirken. Dieses hat nicht zwingend etwas damit zu tun, dass keine Bettruhe angeordnet wurde. Es können/könnte als auch bei nicht erforderlicher Bettruhe als Störungen der Gesundung auftreten.
Weiter, alles dieses regelt nur das Thema Arbeitsrecht, nicht das Thema "Krabkengeld" hier sollte man daher vorher bei der Krankenkasse anfragen. Diese könnte nämlich sagen, dass sie in diesen Fällen das Krankengeld aussetzt oder via Mediz. Dienst die weiter AU gänzlich in Frage stellt, was dann die Einstellung des Krankengeldes zu Folge hätte. Denn Krankenkassen könnten hier wie auch in anderen Fällen, gab es in der letzt Zeit viele in den Medien, zur Fetstellung kommen. Die AU wie lt. Arzt bescheinigt liegt nicht mehr vor.
Wenn hier die KK das Krankengeld einstellt, für den 1 Tag oder dauerhaft und der AN dann nicht wieder arbeiten geht, muss auch der AG nichts zahlen. EWr könnte dann ggf. sogar prüfen ob der AN seinen Pflichten lt. ArbV nicht mehr nach kommt.
Erstellt am 24.11.2011 um 23:04 Uhr von NoPain
@Kurzarbeiter,
sehe ich anders. Z.B. ein Gerüstbauer der sich die Schulter ausgerenkt hat, kann zwar nicht arbeiten aber doch an BR Sitzungen teilnehmen ohne i.d.R. seine Genesung zu verhindern oder seinen Krankenstand zu erhöhen. Das Krankengeld wird nicht für die Teilnahme an BR Sitzungen bezahlt, dient ausschließlich zur Überbrückung bzw. als Lohnausgleich für einbehaltenen Lohn des AG nach sechs Wochen.
Sollte es also gesetzlich verboten sein oder ein BR der krankgeschrieben ist und nicht an BR Sitzungen teilnehmen darf aber durch die AU auch laut BetrVG nicht einmal zwingend verhindert ist und er danach oder davor auch nicht zur Arbeit hätte müssen und aus diesem Grund Ausgaben hätte, nämlich die extra An- und Abreise zur BR Sitzung, und er diese nicht ersetzt bekäme, dann sähe ich hier eine Benachteiligung eines BRM ;)
Und die KK soll das weder bezahlen noch darf sie dies, nach meiner Einschätzung nach, in irgendeiner Art und Weise in Abzug bringen, da diese Zahlungen seitens des AG keine Lohnbestandteile sondern Aufwandentschädigungen sein sollen, nämlich Kilometerpauschalen ;)
Letztendlich handelt es sich bei einem BRM umd einen BRM, der auch in Krankheitszeiten das Recht und den Anspruch hat an BR Sitzungen teilnehmen zu dürfen und wenn daraufhin Kosten anfallen, ich rede hier nicht von Gewinne also Plus machen wegen BR Sitzungen, dann würde mich der Grund eines möglichen Abszuges der Aufwandsentschädigung ehrlich interessieren ;)
Erstellt am 25.11.2011 um 18:35 Uhr von Paddy
Bei uns gibt das jedes mal Kabbelei mit dem Lohnbüro, weil du zum einen" Krank" bist und zum anderen in dieser Zeit BR-Stunden schreibst, die du dir bezahlen lässt.
Um diesem aus dem Weg zu gehen lieber auf die Sitzung verzichten oder die BR -Stunden auf eine andere Woche schreiben, wo du wieder fit bist.
Erstellt am 25.11.2011 um 18:38 Uhr von Keiner
Oder lieber gehen und nichts aufschreiben, was richtiger wäre.
Paddy, das nennt man Arbeitszeitbetrug, so viel zur Einhaltung von Gesetzen!
Erstellt am 25.11.2011 um 18:48 Uhr von Fliegenlarve
Hallo Paddy
>>Bei uns gibt das jedes mal Kabbelei mit dem Lohnbüro, weil du zum einen" Krank" bist und zum anderen in dieser Zeit BR-Stunden schreibst, die du dir bezahlen lässt.
Da könnt ihr ja von Glück sagen, dass es nur Kabbelei gibt, da beteiligt sich die Personalabteilung ja am Arbeitszeitbetrug! Aber wer so schlecht Bescheid weiß als Personaler hat es auch nicht anders verdient!
Wenn Du krank bist, werden Dir die Arbeitsstunden gutgeschrieben, die Du gearbeitet hättest, wenn Du gesund gewesen wärest und Du bekommst, kennst Du das Wort? "ENTGELTFORTZAHLUNG"
Du kassierst also 2x, womöglich noch mit Überstundenzuschlag.... Ich glaub es ja nicht!
Erstellt am 26.11.2011 um 11:10 Uhr von Schmusi
Hallooo, ich bin der Fragesteller
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten aber , liebe Paddy, das ist wirklich Arbeitszeitbetrug und der ist strafbar. Bei meiner Frage ging es doch lediglich darum, ob ich die Fahrtkosten in Form einer Reisekostenabrechnung gelternd machen kann. Während der Entgeltfortzahlung bzw. während des bezuges von Krankengeld erhalte ich ja bereits einen Lohnausgleich.
Also, bitte bedenken, es geht nur um die Fahrt zur Sitzung
Vielen dank
Erstellt am 26.11.2011 um 23:09 Uhr von peanuts
1. Frage: Kann ich wenn ich nicht bettlägerig krankgeschrieben bin an den BR Sitzungen teilnehmen?
Ja > LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2005, AZ 4 TaBV 27/04
2. Frage: Kann ich dann fürdie Fahrt dorthin eine Reisekostenabrechnung machen?
Ja > BAG 25. 5. 2005 - 7 ABR 45/04
3. Frage: Wenn ich nicht mehr im Lohnfortzahlungsbezug bin und Krankengeld beziehe kann ich dann auch an Sitzungen teilnehmen und eine reisekostenabrechnung machen
Ja. Ob das der Genesung zuträglich ist, kann hier nicht beurteilt werden.