Erstellt am 22.03.2022 um 06:55 Uhr von Erbsenzähler
Weder noch
google mal nach unternehmerische Entscheidung
Erstellt am 22.03.2022 um 08:54 Uhr von Relfe
werden dadurch MA benachteiligt oder beeinflusst ?
was sind negative Folgen? mehr Arbeit oder weniger Arbeit oder andere Arbeit?
meist reicht es wenn es überhaupt eine Einfluss auf die aktuelle Situation hat, dass der BR involviert werden muss.
Ob man dann etwas verhindern kann?
evt. kommt §92a BetrVG in Frage
Erstellt am 22.03.2022 um 11:39 Uhr von ganther
im Einzelfall kann es eine Versetzung sein, wenn durch diese Verlagerung einzelnen MA Aufgaben entzogen werden. Wenn Du im Bereich einer Betriebsänderung (bitte den § 111 BetrVG und die Kommentierung dazu genau lesen, denn nicht Alles ist gleich eine Betriebsänderung) wärst, dann könntest Du einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Aber die unternehmerische Entscheidung wirst du nicht verhindern, außer du kannst den AG überzeugen