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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung

T
Tom22
Mrz 2022 bearbeitet

Hat der Betriebsrat eine Mitbestimmung, wenn das Unternehmen Arbeitsabläufe in ein anderen Betrieb verlagert ? Oder nur wenn dadurch negative Folgen entstehen!!!

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

22.03.2022 um 07:55 Uhr

Weder noch google mal nach unternehmerische Entscheidung

R
Relfe

22.03.2022 um 09:54 Uhr

werden dadurch MA benachteiligt oder beeinflusst ? was sind negative Folgen? mehr Arbeit oder weniger Arbeit oder andere Arbeit? meist reicht es wenn es überhaupt eine Einfluss auf die aktuelle Situation hat, dass der BR involviert werden muss. Ob man dann etwas verhindern kann?

evt. kommt §92a BetrVG in Frage

G
ganther

22.03.2022 um 12:39 Uhr

im Einzelfall kann es eine Versetzung sein, wenn durch diese Verlagerung einzelnen MA Aufgaben entzogen werden. Wenn Du im Bereich einer Betriebsänderung (bitte den § 111 BetrVG und die Kommentierung dazu genau lesen, denn nicht Alles ist gleich eine Betriebsänderung) wärst, dann könntest Du einen Interessenausgleich und Sozialplan fordern. Aber die unternehmerische Entscheidung wirst du nicht verhindern, außer du kannst den AG überzeugen

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