Hallo,
könnt ihr mir bitte diesen Gesetzesabschnitt zur betrieblichen Voraussetzung zur Gründung der JAV erklären?

In Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und in denen es einen Betriebsrat gibt, ist eine Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen (§ 60 BetrVG).
Den Anstoß zur Wahl einer JAV kann der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretenen Gewerkschaft geben.