Hallo Lernender
>>ich behaupte,
der BR kann eine BV abschließen zur Verringerung der Arbeitszeit.
eine BV zur Erhöhung des Urlaubs.( nicht nach Alter)
und eine BV zum Weihnachtsgeld

ich behaupte,
dass das zu den Arbeitsbedingungen gehört, die üblicherweise in Tarifverträgen geregelt werden und deswegen nicht Bestandteil einer BV sein dürfen sondern dem Tarifvorbehalt des § 77 Abs.3 BetrVG unterliegen.