Erstellt am 16.04.2010 um 20:45 Uhr von sueton
Hallo Brummbär!
Da scheint ja einiges in Eurem BR los zu sein.
Mit dem Ausschuss bin ich überfragt,aber wenn der BR zu diesen Problematiken einen Beschluss fasst,seit Ihr daran gebunden.Ihnerhalb des Gremiums könnt Ihr natürlich Eure Vorbehalte darlegen,aber Mehrheit ist Mehrheit.
Erstellt am 16.04.2010 um 20:59 Uhr von MonaLisa
@brummbär,
lehn(t) doch einfach mal die auferlegte Aufgabe ab! Was will das Gremium dann machen? Werden dann Sanktionen stattfinden?? Werdet ihr dann ausgepeitscht??
@sueton,
auch wenn es eine sogenannte Mehrheit innerhalb des Gremium's gibt, können nicht Aufgaben aufgezwungen werden.
Diese Methoden würde ich mal innerhalb des Gremium's zur Diskussion stellen!
Erstellt am 16.04.2010 um 21:06 Uhr von Hannelore
@brummbär
Hier ist "Mut zur Lücke" angebracht. Also ruhig sagen bin gene bereit, aber als NEUER brauche Unterstützung von Erfahrenen, dafür habt ihr ja bestimmt Verständnis, denn ihr habt ja auch einmal angefangen.
Dann unbedingt auf Schulung gehen.
Erstellt am 16.04.2010 um 21:14 Uhr von sueton
Mädels,lasst mich nicht dumm sterben;was ist jetzt mit dem Betriebsausschuss,den Brummbär anspricht?
Erstellt am 16.04.2010 um 23:12 Uhr von erwin
sueton
Einfach einmal ins BetrVG sehen und lesen, weil sehen alleine nicht reicht. Auch den roten Text mal anklicken bringt eine gewisse Erkenntnis.
Erstellt am 18.04.2010 um 00:04 Uhr von sueton
@erwin
Danke für den Tip,aber löst das brummbärs Problem?
Erstellt am 18.04.2010 um 00:31 Uhr von peters
@brummbär,
es lässt sich durch uns natürlich schwer beurteilen, was bei euch eine gerechte Arbeitsverteilung im BR ist. Ich bin mir auch nicht ganz im Klaren, was für dich eine Verleihung ist. Ich nehme an, ein Leiharbeitseinsatz, denm Ihr zur Mitbestimmung vorgelegt bekommen habt ?
Mitbestimmung muss ja duch Beschluss im Gremium wahrgenommen werden, es sei denn, es wurde vom BR ein Ausschuss damit betraut. Nichtsdestotrotz kann es vorteilhaft sein, wenn sich ein BR-Mitglied oder eine Gruppe auf ein Thema spezialisiert und die unter dieses Thema fallenden Vorgänge bearbeitet und dann dem Gremium einen Beschlussvorschlag macht.
Offenbar seid Ihr nach der Neuwahl in einer Phase, in der sich die Aufgabenverteilung noch entwickeln muss. Ihr solltet gemeinsam dazu beraten, welche Stärken und Vorlieben jeder hat und damit eure Aufgaben festlegen. Es wäre nicht gut, bei jedem Mitbestimmungsfall per Zuruf jemandem eine Aufgabe vor die Füße zu werfen, vor Allem, wenn das Wissen dazu noch fehlt.
Vielleicht wollen euch die "alten" BRM einfach auch mal zeigen, dass man im BR auch was tun und was wissen muss. Dem ist nunmal so und ich denke, ein Betrieb in eurer Größe wird eine umfangreiche Tagesordnung bei der BR-Sitzung haben. Aber du solltest dich damit nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Ich würde an deiner Stelle meine Bereitschaft für eine aktive Mitarbeit signalisieren, aber auch darauf drängen, dass ich dafür auch die nötigen Seminare und vielleicht die Unterstützung durch einen erfahrenen BR bekomme.
Erstellt am 18.04.2010 um 08:39 Uhr von brummbär
Danke für Euerere Antworten.
Eine Frage bleibt für mich dennoch offen.
Kann ich, wenn ich eine Aufgabe ablehne, aus dem BR ausgeschlossen werden?
Erstellt am 18.04.2010 um 08:58 Uhr von MonaLisa
@brummbär,
ausschliessen kann dich nur einer und das ist das Arbeitsgericht! Aber von deinen Betriebsratskollegen kann das keiner!
Und um vom Arbeitsgericht ausgeschlossen zu werden musst du dir schon knallharte Verfehlungen leisten, was gar nicht so einfach ist.
Also, nicht so ängstlich!
Schönen Sonntag noch! :-)