BR-Gremium: Sonderaufgaben (Verleihung/Versetzung) immer nur an eine Person/Liste
Hallo,
unsere Liste (Freie Wähler) hat bei den vergangenen BR-Wahlen 5 Sitze (3 Neulinge) errungen. Die weiteren 32 Sitze verteilen sich auf die IGM (26), sowie 2 (4+2) weitere Listen. Bereits bei der ersten Betriebsratssitzung wurde ich, als Neuling, mit dem Thema "Verleihung" betraut. Der BRV begrüdete dies damit, dass noch keine Ausschüsse gebildet sind. Dank euerer Hilfe, sowie eines Selbststudiums des BetrVg hoffe ich das ich das Thema in der nächsten BR-Sitzung abschließen kann. Jetzt scheint eine neue Verleihung/Versetzung von einem Fertigungsbereich in einen anderne Bereich anzustehen. Ein Betriebsrat der IGM verkündet dies bereits im Fachbereich. Laut dieser Aussage sollen wieder wir mit der Aufgabe betraut werden. Für diese Aussagen habe ich keine Zeugen. Da die nächste BR-Sitzung ansteht werden wir jedoch schnell Gewissheit haben. Dazu meine Frage: Können wir/ich eine neuerliche Aufgabe ablehnen? Können wir auf eine gerechte Aufgabenverteilung unter Einbeziehung der anderen BR-Mitglieder pochen? Muss der bereits installierte Betriebsausschuß die Aufgabe übernehmen?
Vorab Danke für euere Antworten
Community-Antworten (9)
16.04.2010 um 22:45 Uhr
Hallo Brummbär! Da scheint ja einiges in Eurem BR los zu sein. Mit dem Ausschuss bin ich überfragt,aber wenn der BR zu diesen Problematiken einen Beschluss fasst,seit Ihr daran gebunden.Ihnerhalb des Gremiums könnt Ihr natürlich Eure Vorbehalte darlegen,aber Mehrheit ist Mehrheit.
16.04.2010 um 22:59 Uhr
@brummbär, lehn(t) doch einfach mal die auferlegte Aufgabe ab! Was will das Gremium dann machen? Werden dann Sanktionen stattfinden?? Werdet ihr dann ausgepeitscht??
@sueton, auch wenn es eine sogenannte Mehrheit innerhalb des Gremium's gibt, können nicht Aufgaben aufgezwungen werden. Diese Methoden würde ich mal innerhalb des Gremium's zur Diskussion stellen!
16.04.2010 um 23:06 Uhr
@brummbär
Hier ist "Mut zur Lücke" angebracht. Also ruhig sagen bin gene bereit, aber als NEUER brauche Unterstützung von Erfahrenen, dafür habt ihr ja bestimmt Verständnis, denn ihr habt ja auch einmal angefangen.
Dann unbedingt auf Schulung gehen.
16.04.2010 um 23:14 Uhr
Mädels,lasst mich nicht dumm sterben;was ist jetzt mit dem Betriebsausschuss,den Brummbär anspricht?
17.04.2010 um 01:12 Uhr
sueton
Einfach einmal ins BetrVG sehen und lesen, weil sehen alleine nicht reicht. Auch den roten Text mal anklicken bringt eine gewisse Erkenntnis.
18.04.2010 um 02:04 Uhr
@erwin Danke für den Tip,aber löst das brummbärs Problem?
18.04.2010 um 02:31 Uhr
@brummbär,
es lässt sich durch uns natürlich schwer beurteilen, was bei euch eine gerechte Arbeitsverteilung im BR ist. Ich bin mir auch nicht ganz im Klaren, was für dich eine Verleihung ist. Ich nehme an, ein Leiharbeitseinsatz, denm Ihr zur Mitbestimmung vorgelegt bekommen habt ?
Mitbestimmung muss ja duch Beschluss im Gremium wahrgenommen werden, es sei denn, es wurde vom BR ein Ausschuss damit betraut. Nichtsdestotrotz kann es vorteilhaft sein, wenn sich ein BR-Mitglied oder eine Gruppe auf ein Thema spezialisiert und die unter dieses Thema fallenden Vorgänge bearbeitet und dann dem Gremium einen Beschlussvorschlag macht.
Offenbar seid Ihr nach der Neuwahl in einer Phase, in der sich die Aufgabenverteilung noch entwickeln muss. Ihr solltet gemeinsam dazu beraten, welche Stärken und Vorlieben jeder hat und damit eure Aufgaben festlegen. Es wäre nicht gut, bei jedem Mitbestimmungsfall per Zuruf jemandem eine Aufgabe vor die Füße zu werfen, vor Allem, wenn das Wissen dazu noch fehlt.
Vielleicht wollen euch die "alten" BRM einfach auch mal zeigen, dass man im BR auch was tun und was wissen muss. Dem ist nunmal so und ich denke, ein Betrieb in eurer Größe wird eine umfangreiche Tagesordnung bei der BR-Sitzung haben. Aber du solltest dich damit nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Ich würde an deiner Stelle meine Bereitschaft für eine aktive Mitarbeit signalisieren, aber auch darauf drängen, dass ich dafür auch die nötigen Seminare und vielleicht die Unterstützung durch einen erfahrenen BR bekomme.
18.04.2010 um 10:39 Uhr
Danke für Euerere Antworten.
Eine Frage bleibt für mich dennoch offen. Kann ich, wenn ich eine Aufgabe ablehne, aus dem BR ausgeschlossen werden?
18.04.2010 um 10:58 Uhr
@brummbär, ausschliessen kann dich nur einer und das ist das Arbeitsgericht! Aber von deinen Betriebsratskollegen kann das keiner! Und um vom Arbeitsgericht ausgeschlossen zu werden musst du dir schon knallharte Verfehlungen leisten, was gar nicht so einfach ist. Also, nicht so ängstlich! Schönen Sonntag noch! :-)
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