Erstellt am 21.11.2011 um 10:37 Uhr von Laffo
@BRSchoen
haben andere BRM ein Internetzugriff? Sind Internetzugriffe für andere Mitarbeiter üblich oder möglich? teilt der BR sich untereinander einen Internetzugriff?
Erstellt am 21.11.2011 um 17:09 Uhr von Kurzarbeiter
Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 3.9.2003 muss ein Unter-nehmen, das selbst das Internet als Informations- und Kommu-nikationsmedium nutzt, auch dem Betriebsrat (BR) einen Internet-Zugang zur Verfügung stellen.1)
BAG-Urteil vom 3.9.2003 Aktenzeichen 7 ABR 8/03
http://www.koblank.de/ideethek/d_br-internet.pdf
Aber , BR = Gremium also nicht BRM
Doch es gibt auch noch das:
Anspruch einzelner Betriebsratsmitglieder auf einen Internet-Zugang
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen,
von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
(amtlicher Leitsatz)
BAG vom 14.07.2010 – 7 ABR 80/08
http://www.fachanwaeltinnen.de/minfo/Internet_%20BR-Mitglieder.pdf