Internet/Intranet-Nutzung - BR-Mitglied den Zugang sperren?
Darf der Arbeitgeber dem einzelnen BR-Mitglied den Zugang zum Internet/Intranet sperren, nur weil dieser sich weigert diesbezüglich eine Anlage zum Arbeitsvertrag, in der die Internet und E-Mail-Nutzung geregelt werden soll, zu unterschreiben?
Community-Antworten (13)
27.09.2007 um 13:40 Uhr
@Tamara"
http://www.strunk24.info/?p=17 findest du hier....
Das BAG hat in seiner jüngsten Entscheidung nun dazu ausdrücklich festgestellt, dass zu den im Gesetz erwähnten Sachmitteln auch der Zugang zum Internet zählt, mit dessen Hilfe sich der Betriebsrat umfassend ....... gilt für den BR.
.......eine Anlage zum Arbeitsvertrag, in der die Internet und E-Mail-Nutzung geregelt werden soll, zu unterschreiben?.....ist als AN ! Kann er!
Mußt du halt ins BR Zimmer!
27.09.2007 um 13:59 Uhr
Tamara, ist der BRM den nur wegen der BR sachen im Internet ?
Gibt es den keine BV ? nur eine Nebenabrede ??
27.09.2007 um 14:03 Uhr
Hallo waschbär,
wir haben keine BV! Internet/Intranet wurde jetzt erst über eine neue Dienstordnung geregelt.
27.09.2007 um 14:31 Uhr
Tamara, dann solltet ihr eine Abschliessen,der kollege der ein problem damit hat (unterschreiben) dürfte dafür ja Freuer und Flame sein .
27.09.2007 um 20:03 Uhr
@pirat
ich wäre etwas vorsichtig aus den Urteilen des BAG einen generellen Anspruch des BR auf Internetnutzung herleiten zu wollen. Das BAG ist da sehr differnziert unterwegs....
27.09.2007 um 20:36 Uhr
@paula, sorry.....generellen Anspruch ...herleiten? Ich wo?Nöö! http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/06_internet_und_br
Der Zugang zum Internet ist erforderlich, wenn dies bei der Betriebsratsarbeit im Interesse des Betriebs und der Belegschaft erforderlich ist (vgl. BAG 10.8.95, NZA 95 795, 798). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Betriebsrat zu prüfen. Dabei hat er auch die konkreten Verhältnisse des Betriebs zu prüfen und berechtigte Belange des Arbeitgebers zu berücksichtigen (vgl. BAG 17.2.93 - 7 ABR 19/92). Bei der Prüfung der betrieblichen Verhältnisse ist m.E. nicht erforderlich, dass das Internet - Schon unter dem Gesichtspunkt der "Waffengleichheit" kann der Betriebsrat dann nicht darauf verwiesen .....usw,usw.usw...
27.09.2007 um 21:27 Uhr
"Darf der Arbeitgeber dem einzelnen BR-Mitglied den Zugang zum Internet/Intranet sperren, nur weil dieser sich weigert diesbezüglich eine Anlage zum Arbeitsvertrag, in der die Internet und E-Mail-Nutzung geregelt werden soll, zu unterschreiben?"
Ich glaube kaum, dass diese Anlage zum Arbeitsvertag in der Eigenschaft als BR-Mitglied unterschrieben werden soll!
27.09.2007 um 21:45 Uhr
hat das jemand geschrieben? Missverständnis ist eher als ein Fehler in der Kommunikation zu sehen.
27.09.2007 um 22:44 Uhr
thanks Neugier! Nun bin ich aufgeklärt..........
28.09.2007 um 00:14 Uhr
Neugier, das Zeitalter der Aufklärung, einen durch fortschreitende Erkenntnis geprägten gesellschaftlichen Emanzipationsprozess; im engeren Sinne.... führt jetzt zu weit ....frage Sphinx........die klärt dich auf!
28.09.2007 um 09:58 Uhr
Neugier, hä?? erst soll ich dich aufklären, und dann auch noch die* Zusammenhänge* erschließen? Nöö,--- ich mag nicht mehr! Laß gut sein........
28.09.2007 um 10:00 Uhr
Emanzipationsprozess ?? Aufklärung ?? Mißverständnisse ??
Das lag bei euch doch nicht etwa an der Uhrzeit ??;-))
Sonst sollte man wie immer bei der Aufklärung mit Blumen und Bienchen anfangen !!
28.09.2007 um 10:22 Uhr
Ahoi, Bergmann, das ist dann eher Deine Aufgabe........ ():-o Das Neugiermotiv!
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