Erstellt am 20.11.2011 um 10:29 Uhr von gironimo
Ich bin kein kaufland BR - aber wenn ein AN seine Tarifgruppe einklagen will, kann er dies nicht über den BR tun. Da muss er schon selber ran (Rechtsanspruch geltend machen). Am Besten nimmt er den Rechtschutz der Gewerkschaft in Anspruch, die auch am Besten weiß, wo er eingruppiert sein müsste und ob ein Rechtstreit sinnvoll ist.
Erstellt am 20.11.2011 um 10:40 Uhr von berrades
Aber laut Verdi geht das !!!
Beim BR Überprüfung einfordern und
wenn der Arbeitgeber Gruppierung nicht
ändert klagt BR ein !!!
Dies sind meine infos !!!
Wollte mich hier nochmal absichern
von erfahrenen BR !!!
Erstellt am 20.11.2011 um 15:29 Uhr von gironimo
... dann müsste es eine Vorgehensweise sein, die die Tarifvertragsparteien so vereinbart hätten (etwa bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Tarifgefüges; ich kenne Euren Tarif nicht).
Grundsätzlich kann nicht der BR für Rechtsansprüche des Arbeitnehmers vor Gericht ziehen. Der BR ist nicht die Rechtsvertretung des Arbeitnehmers. Selbst die Beschwerde des AN beim BR kann nicht weit führen, wenn der Anspruch des AN ein Rechtsanspruch ist. Zitat:
§ 85 Abs. 2 BetrVG: Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist.
Der BR kann natürlich beim Arbeitgeber auf Einhaltung der Tarife drängen; vielleicht mit Erfolg - vielleicht auch nicht - und dann muss der Einzelne klagen.
Die Gewerkschaft selbst kann natürlich für ihre Mitglieder klagen. Vielleicht nehmt Ihr noch mal Rücksprache mit der Gewerkschaft.
Erstellt am 20.11.2011 um 17:53 Uhr von berrades
Aber laut Verdi geht das !!!
Beim BR Überprüfung einfordern und
wenn der Arbeitgeber Gruppierung nicht
ändert klagt BR ein !!!
Dies ist meine info vom Gewerkschaftler AD !!!
Wollte mich hier nochmal absichern
von erfahrenen BR und nach erfahrungen fragen !!!
Erstellt am 20.11.2011 um 18:12 Uhr von blackjack
Bei einer falschen Eingruppierung, kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im -Beschlussverfahren- gerichtlich vorgehen.
Erstellt am 21.11.2011 um 10:51 Uhr von Laffo
@berrades
der BR fordert den AG auf ihm sämtlichen Unterlagen der Eingruppierungen der Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, wenn er nicht schon ein Zugriffsrecht hat. Dann überprüft der BR die Einguppierungen und stellt vielleicht fest, dass X & Y aufgrund ihrer überwiegenden Tätigkeit lt. TV falsch eingruppiert sind.BR beschließt folgendes:Der BR fordert nun den AG auf die Kollegen/innen entsprechend korrekt einzugruppieren.AG weigert sich siehe blackjack.
Erstellt am 21.11.2011 um 11:47 Uhr von gironimo
Also ich lese die Fragestellung so: Ein AN wurde eingestellt und der BR hat der Einstellung und Eingruppierung zugestimmt. Jetzt sagt der AN - bei dem sich an den Voraussetzungen nichts geändert hat, sondern bei dem von Anfang an im Arbeitsvertrag eine Bemerkung steht, die eine andere tarifliche Eingruppierung denkbar erscheinen lassen - ich bin mit Eurer damaligen Entscheidung nicht einverstanden.......
Da sehe ich keinen Ansatz für den BR für eine individuelle Forderung. Es hat sich ja an der Tätigkeit nichts geändert. Bestenfalls könnte der BR noch sagen, das die Informationen damals falsch waren oder das grundsätzlich alle derartigen Fälle falsch geregelt sind.
Ich würde das ganze aber noch einmal genau mit der Gewerschaft besprechen, vielleicht übernimmt sie ja auch die Rechtsvertretung vor Gericht - sie kennt sich ja am Besten in den Tarifen aus.
Erstellt am 21.11.2011 um 20:14 Uhr von berrades
Hallo
Die Arbeitnehmerin ist seit 7 jahren im Betrieb
allerdings hat sich ihr Aufgabengebiet
geändert es besteht sogar eine Zielvereinbarung
mit Tätigkeitsbeschreibung angefangen von
Warenbeständen , Abschriften bis zu Inventurzielen !!