Dienswagen mit Privatnutzungsabkommen
Hallo Forum, in unserer Firma ist es üblich das Techniker/Monteure einen Dienswagen bekommen und entscheiden können ob sie ein Privatnutzungsabkommen mit der 1% Regelung abschließen wollen. Frage: Ist bei einem Dienst KFZ mit Privatnutzungsabkommen die Zeit für planbare Werkstatttermine (Inspektionen,Reifenwechsel...) Arbeitszeit? Da es sich hier in diesen Fall nicht mehr um ein "100%iges Arbeitsmittel" handelt, möchte unser AG diese Zeiten nicht mehr bezahlen. Die Leute ohne Privatnutzung bekommen diese Zeiten aber bezahlt. Bitte wenn möglich mit Urteil oder $! Danke
Community-Antworten (2)
19.11.2011 um 12:09 Uhr
Es dürfte für Privatnutzer zumutbar sein, einen Reifenwechsel außerhalb der Arbeitszeit macht. Immerhin profitieren sie davon auch auf Privatfahrten.
Was Inspektionen betrifft, sollten ALLE AN einen Termin ausmachen können, an dem die Werkstatt ein Ersatzfahrzeug stellen kann. Diese Rechnung wird man dem AG vorlegen können, sollte entsprechend verhandelt werden.
19.11.2011 um 13:38 Uhr
Ich sehe es jedenfalls dann als Arbeitszeit, wenn es zu (Dienstwagen-)Vertragsbeginn so war. Für neue Abkommen müsste das klar geregelt sein. Da stellt sich sicherlich die Frage, wie die Anteile von dienst/privat sind. Außerdem: Wenn der AG den AN verpflichten will, das z.B. regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden, kann er sich nicht aus der Verantwortung stehlen.
Die persönliche Erfahrung die ich habe (Pharma-AD): Da der Löwenanteil der Kilometerleistung dienstlich veranlaßt ist, kommt der AG auch für die Zeit von Inspektionen etc. auf.
Beginn und Ende und Verteilung der Arbeitszeit unterliegen der Mitbestimmung - und dazu gehört auch die Abgrenzung, was eigentlich alles Arbeit ist.
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