Erstellt am 18.11.2011 um 19:53 Uhr von Lernender
machen die Mitarbeiter berechtigte Ansprüche geltend?
Erstellt am 18.11.2011 um 20:30 Uhr von Wasserpirat
na ja, schön sind die Forderungen ja, aber das Weihnachtsgeld ist ja eine freiwillige Leistung, die hätten sie gerne auf fast das Doppelte erhöht, der Urlaub soll nach Alter erhöht werden, lt. Gleichstellungsgesetzt darf das ja auch nicht sein, und die wöchentliche Arbeitszeit soll um eine Stunde gekürzt werden. Wir liegen zwar mit 41 Stunden ziemlich hoch, aber es ist hier durchaus üblich. Wobei die Arbeitszeit das einzige ist, wo ich denke, wo man evtl. etwas machen könnte. Aber so wirklich bin ich noch nicht der Meinung, das dieses unbedingt Betriebsratssache ist und weiß auch nicht, wie wir die Sache anpacken sollen.
Liebe Griüße
Erstellt am 18.11.2011 um 21:04 Uhr von Fliegenlarve
Hallo Wasserpirat,
das ist ganz sicher nicht Aufgabe des Betriebsrates, ihm ist es nach § 77 Abs. 3 BetrVG sogar nicht erlaubt, denn das ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien als da sind Arbeitgeber und Gewerkschaft. Auch bei der Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit ist der BR nicht in der Mitbestimmung, das ist ebenfalls entweder Sache des AG oder Sache der Tarifvertragsparteien. Es ist aber häufig so, dass Beschäftigte glauben, wenn sie einen BR wählen, müsse der sich endlich darum kümmern, dass sie mehr Geld etc. bekommen.
Erstellt am 19.11.2011 um 12:43 Uhr von Lernender
ganz so wie Fliegenlarve sehe ich das nicht. Ihr könnt als Br selbstverständlich überprüfen, ob die lange Arbeitszeit nicht zu gesundheitlichen Schäden führt oder die Konzentration so beeinflusst, dass es mehr Arbeitsungfälle gibt.
Habt ihr denn schon Gefährdungsbeurteilungen?
Erstellt am 19.11.2011 um 14:23 Uhr von gironimo
Es mag aus dem Schreiben der Kollegen Punkte geben, die der Mitbestimmung unterliegen. So gesehen solltet Ihr das Schreiben genau unter die Lupe nehmen und lang bestehende Regeln auf den Prüfstand stellen.
Ansonsten solltet Ihr das Schreiben vielleicht an die Gewerkschaft weiter leiten (wegen des Tarifvorbehalts des § 77.3 BetrVG) und natürlich auch den Kollegen sagen, das ihre Kernforderungen zu den Regelungskompetenzen der Gewerkschaften gehören (Mitglied werden).
Erstellt am 20.11.2011 um 22:06 Uhr von Fliegenlarve
Hallo Lernender
>>ganz so wie Fliegenlarve sehe ich das nicht.
Ich kann gar nicht finden, wo ich das bestritten oder in Abrede gestellt hab, was Du da schreibst. Trotzdem ist der BR bei der Höhe der wöchentlichen AZ nicht in der Mitbestimmung. Und ob der AG nach einer Gefährdungsanalyse die AZ senkt...... Es gibt TV die 60 Std. die Woche zulassen.
Erstellt am 21.11.2011 um 18:54 Uhr von Lernender
@fliegenlarve
:::::das ist ganz sicher nicht Aufgabe des Betriebsrates, ihm ist es nach § 77 Abs. 3 BetrVG sogar nicht erlaubt, denn das ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien als da sind Arbeitgeber und Gewerkschaft.:::::
ich behaupte,
der BR kann eien BV abschließen zur Verringerung der Arbeitszeit.
eine BV zur Erhöhung des Urlaubs.( nicht nach Alter)
und eine BV zum Weihnachtsgeld