Erstellt am 18.11.2011 um 09:36 Uhr von gironimo
So eine Frage wo man sagen kann: "Es kommt darauf an". Siehe z.B. Kommentar zum BertrVG von Däubler § 5 BetrVG zur Frage der Zugehörigkeit und der Eingliederung im Betrieb (Randziffer 50ff) und damit der Frage der Zuständigkeit des BR.
Wenn es aber um die bei Euch im Betrieb abzuwickelnden Abrechnungsmodalitäten geht (die ja nicht im Ausland stattfinden), würde ich als BR zunächst einmal darauf bestehen, das Mehrarbeit und Zeitabrechnung für alle AN gleich erfolgt - egal wo sie die Arbeit erbringen.
Erstellt am 18.11.2011 um 12:50 Uhr von rkoch
Dabei muss gesagt werden:
Natürlich habt ihr MBR bei der Arbeitszeit und den Pausen, sowie auch bei den Vergütungsgrundsätzen, der Leistungsvergütung, genau wie bei allen AN.
Insofern steht Euch auch ein MBR zu wie derern AZ verbucht wird, also Bezahlung oder AZ-Konto, ebenso wie die MEHRARBEIT der Monteure im Einzelfall Eurer MB unterliegt.
Kein MBR besteht bei der Frage der Vergütung. Und insofern könnt ihr auch keine AZ-Regeln aufstellen die gegen die Vergütungsregeln im AV oder TV verstoßen.
Wenn er die MA anweisen will das diese die Mehrarbeit die sie leisten nicht mehr buchen, so ist das neben einem potentiellen Leistungsbetrug des AG auch eine Umgehung der MBR des BR - und dagegen könnt ihr vorgehen.
Ergo: Was der AG machen will geht über Euren Tisch und im Zweifelsfalle muß er Euch mitteilen was Einzelvertaglich zu dieser Sache vereinbart wurde.