Ich habe irgendwo gelesen das der BR in der Mitbestimmung ist, wenn es um die Zusammensetzung des Arbeitssicherheitsausschusses (ASA) geht.
1. Können wir vom BR, die vorgeschlagene Teilnehmer des AG ablehnen?
2. Wenn ja, wie können wir das durchsetzten bzw. welche § gelten hier?
3. Gibt es irgendwelche Urteile die Ihr mir nennen könnt?
Vielen Dank im vorraus!!!
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