betriebsbedingte Kündigung
Hallo Mitstreiter,
habe in meiner Frage Nr. 41672 nach Möglichkeiten gesucht einer Kollegin bei ihrem Versetzungswunsch wegen Arbeitsüberlastung zu helfen. Sie ist eine 1 Frau Abtl. (also Sozialauswahl ist nicht) Jetzt ist sie wegen Burn Out für längere Zeit krankgeschrieben. Gestern Abend sagte mir der GL das er die Abtl. schließt und die Arbeit welche ja gemacht werden muss fremd vergeben hat. Für die Kollegin hätte er mit ihren Spezialkenntnissen keine Verwendung mehr und will sie jetzt in ihrer Krankheit wegen Wegfall der Arbeit betriebsbedingt kündigen. Da es zwischen der Kollegin und der GL schon länger nicht mehr stimmt (für die Kollegin aus den oben genannten Gründen für die GL wegen schlechter Arbeitseinstellung und ausführung) ist es für uns als BR kaum mehr möglich zu vermitteln. Die GL will sie nicht mehr im Unternehmen. Wir als mittelgroßes Unternehmen haben immer mal freie Stellen. Was muss der BR alles Nachweisen um zu erreichen das sie trotzt des Wiederstandes der GL auf so eine Stelle kommt. Ob das dann gut für das Krankheitsbild der Kollegin ist, ist eine andere Frage.
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (1)
17.11.2011 um 10:29 Uhr
ich weiß ja nicht, wie speziell ihre Arbeit ist. Spezialisten sind aber doch selten dermaßen "Fachtrottel", dass nicht auch andere Tätigkeit ausüber könnten.
In Frage käme ja laut § 102 BetrVG: -Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz
- ...... mit vertretbaren Umschulungsmaßnahmen
- ...... zu geänderten Vertragsbedingungen.
Da findet sich doch mit sicherheit etwas - jedenfalls wenn Du schreibst es gäbe Stellen. Ihr braucht in Eurem Widerspruch nicht im Detail darlegen, was genau zu tun wäre. Ihr braucht nur die Stelle oder Stellen nennen, die aus Eurer Sicht in Frage kämen und vom Grundsatz her was zu tun ist. Also etwas." Frau X könnte die ausgeschriebene Stelle xy bekleiden. Hierzu wären aus Sicht des BR nur geringfüge Schulungsmaßnahmen erforderlich"
Alles andere würde dann vor dem Gericht geklärt werden können.
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