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Überstundenabbau/Stundenkonto

D
deswirdschon
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG Kurzfristig ( am selben Tag) den AN einen Stundenabbau bei Zeitkontenreglungen von Überstunden anordnen ? Wortlautgemäß " Los , ihr macht jetzt Feierabend, alle gehen nach Hause" Kann in so einem Fall der AN dies verweigern oder wiedersprechen ? Bzw gibt es eine klare Gesetzesreglung ?

Vielen Dank im Voraus

1.92302

Community-Antworten (2)

M
Musterfrau

16.11.2011 um 07:48 Uhr

Guten Morgen, Ihr braucht eine Betriebsvereinbarung ! Unsere BV zum Thema Arbeitszeitregelung sieht vor, dass die persönl. Arbeitszeit mind. 4 Arbeitstage vorher mitzuteilen ist (dies ist angelehnt an das TzBfG § 12). Und bei Überstundenabbau: Diese müssen vorher beantragt (u. genehmigt) werden und dabei muss auch geregelt sein, wie der Abbau dann vonstatten geht (also auch über BV). Und dann ist´s Essig mit "mal eben nach Hause schicken..."

K
Kölner

16.11.2011 um 08:13 Uhr

@deswirdschon Gibt es denn in Eurem Betrieb einen BR?

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