Kündigung ohne Stellungnahme des BR
Einer Kollegin wurde heute die schriftliche Kündigung zugeschickt. Allerdings hat man ihr nicht die schriftliche Stellungnahme des BR mitgeschickt, was ja eigentlich der Fall sein sollte. Frage: Ist die Kündigung damit wirksam, bzw. kann von Seiten des BR dieses Dokument von der GL eingefordert werden?
Community-Antworten (7)
15.11.2011 um 16:07 Uhr
@pelikan Die Kündigung ist wirksam! Das wird - auch vor Gericht - den AG nicht grundsätzlich daran hindern, die Kündigung auszusprechen/aussprechen zu dürfen.
Ihr könntet dieses Schreiben auch direkt dem betroffenen AN geben...
16.11.2011 um 07:18 Uhr
Hallo pelikan,
ich ergänze die Antwort von Kölner. Ihr habt eine schriftliche Stellungsnahme geschrieben. Diese muss der AG nicht dem AN geben, das, wie Kölner, könnt ihr als BR selbt tun. Vielmehr solltet ihr den AN zu einer Kündigungsschutzklage bewegen, falls die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Und gute Chancen hat der AN, wenn ihr der Kündigung bedenken geäußert habt. Ich hoffe ihr habet mit dem betroffenen AN vor der Kündigung schon gesprochen...
Gruß, Gustl.
16.11.2011 um 08:15 Uhr
@Gustl Den Widerspruch des BR MUSS der AG dem AN eigentlich zuleiten (§ 102 Abs. 4 BetrVG).
16.11.2011 um 09:18 Uhr
@Kölner wenn es einen WIDERSPRUCH des BR gibt, dann MUSS, sollte es NUR eine schriftliche Stellungnahme des BR sein, so wie es pelikan schreibt, dann besteht doch kein gesetzlicher Grund oder irre ich????????????
Gruß Galaxy
16.11.2011 um 09:32 Uhr
@galaxy Oh. Da hatte ich wohl ein wenig mehr interpretiert als geäußert wurde.
@Gustl Entschuldige!
16.11.2011 um 09:51 Uhr
Es erfolgte ein schriftlicher Widerspruch auf eine Anhörung. Dieses Schreiben wurde wie üblich innerhalb der 7 Tage Frist an die Personalabteilung geschickt.
16.11.2011 um 09:58 Uhr
@pelikan Dann gilt meine erste Antwort! Da sieht man mal wieder wie wichtig der genaue Terminus ist, den man verwenden sollte, wenn eine Frage gestellt wird.
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