Erstellt am 15.11.2011 um 09:18 Uhr von Kölner
@lkjmn
Man muss als BR immer höllisch aufpassen, dass man nicht zum Unternehmer mutiert.
Der AG kann in seinem Rahmen seine unternehmerische Freiheit ausüben. Er beteiligt Euch ja jetzt...
Ob Ihr mit §§ 90 oder 92 BetrVG anschließend weiterkommt entscheidet sich dann. Auch § 85 BetrVG ist bedenkenswert.
Erstellt am 15.11.2011 um 09:33 Uhr von gironimo
Wenn der AG Euch fragt, ob Ihr bei der Begehung mitgehen wollt, heißt die Antwort eigentlich immer ja. Man kann nie genug erfahren.
Ansonsten siehe Kölner.
Erstellt am 15.11.2011 um 11:43 Uhr von Lernender
Bittet euren AG damit ihr dieser Änderung zustimmen könnt um eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.
Erstellt am 15.11.2011 um 11:46 Uhr von Kölner
@Lernender
Du meinst zusätzlich zur Nutzung der einschlägigen §§?
Ich frage, weil eine fehlende Gefährdungsbeurteilung an sich nicht zu einer Ablehnung der Veränderungswünsche des AG durch den BR führen wird.
Erstellt am 15.11.2011 um 15:51 Uhr von Lernender
@Kölner
wir haben aufgrund nicht vorhandener Gefährdungsbeurteilung einer Arbeitszeitveränderung nicht zugestimmt und die Arbeitszeit wurde nicht verändert.
Das ArbSchG ist in meinen Augen das wikungsvollste Instrument des BR, leider wird es viel zu selten genutzt. Hier haben wir eine ECHTE MITBESTIMMUNG.
Und der AG """HAT""" nun mal eine Gefährdungsanalyse der Arbeitsplätze vorzulegen. Müssen halt nur angefordert werden.
@ikjm
bei einem Teil unserer Begehungen, ist auf Einladung des BR ein Herr oder Dame vom Amt für Arbeitssicherheit dabei. Das hat uns schon viele Diskussionen erspart.
Erstellt am 15.11.2011 um 15:57 Uhr von Kölner
@Lernender
Absolut! Das sehe ich auch so - wenngleich: Hier ging es um die Veränderungen in der Bedienung der Maschine (statt 2 jetzt 1 Person).
BTW: Du kommst dann eher über § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG? Das ist wirklich eine gangbare Idee...warum auch nicht! Dann die MBR ausnutzen und der AG hat noch ganz andere Probleme (gerade dann, wenn er den Winkelzug nicht blickt).
Danke, gute Idee.
Erstellt am 15.11.2011 um 18:56 Uhr von lkjmn
hallo Lernender wo mach ich mich schlau wegen der Person vom Amt für Arbeitssicherheit??????
.
.
Hallo Kölner : Kannst du mir den Winkelzug näher erklären?????
Wir haben Morgen deswegen eine BR-Sitzung da möchte ich schon etwas auf den Tisch legen mit dem wir kontern können.......
Vorab mal vielen Dank an alle die mir geantwortet haben ihr seid einsamme Spitze.....muß mal gesagt sein!
Erstellt am 15.11.2011 um 20:03 Uhr von Lernender
@Ikjmn
google z.B. wikipedia.
In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:
durch die Aufsichtsbehörden der Länder (Bezeichnungen: Regierungspräsidien (Hessen), Struktur- und Genehmigungsdirektionen (Rheinland-Pfalz), Landkreise und kreisfreie Städte (Baden-Württemberg), Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz). Für den Bund und die Bundesbehörden einschließlich der mittelbaren Bundesverwaltung, zu denen der Bundesaufsicht unterstehende Sozialversicherungen (Bundesagentur für Arbeit), Deutsche gehören, ist im Auftrag der zentralen Arbeitsschutzkommission beim Ministerium des Inneren die Unfallkasse des Bundes zuständig.
durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
In diesem Forschungszweig ist als Bundesbehörde auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tätig.
Nur zur Erwähnung, unser AG bewertete das Vorgehen des BR als unfreundlichen Akt.
Erstellt am 15.11.2011 um 20:17 Uhr von Kölner
@lkjm
Naja.
Man gehe als BR hin und behaupte, dass der Gesundheitsschutz bei dieser personellen Maßnahme an dieser Maschine gefährdet würde. Man behauptet zusätzlich, dass der Gesundheitsschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde, eine Gefährdungsbeurteilung her müsse, man eine betriebliche Vereinbarung (BV) bräuchte um dann zu entscheiden, wie man hiinsichtlich des Gesundheitsschutzes weiter verfahren sollte.
Und da Gefährdungsbeurteilung (GB) dem MBR unterliegen, kann man sogar noch mehr Zeit gewinnen, wenn aus triftigem Grund die ein oder andere GB z.B. nicht ausreichend die neue psychische Belastung des einzelnen AN an der Maschine nach Wegfall des anderen Kollegen aus Sicht des BR abbildet.
Personelle Maßnahmen könnten man daraufhin auch (vorläufig) ablehnen.