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Keine Info Seitens GL was sollen wir tun?

L
lkjmn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BR Gemeinde!

Unser Chef will an der Anlage wo zwei Leute arbeiten nun nur noch einen Arbeiter einsetzen! Er schreibt an den BR das bei einer Begehung der Anlage geschaut werden soll ob sie mit einer Person zu bedienen sei! Wir baten um mehr Hintergrundinformationen wie er sich das vorstellt und warum wir nicht vorab zu einem Gespräch eingeladen wurden! Die Antwort lautet: Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen Vertreter des BR stellen möchten. Die möglichen Antwortvarianten lauten: Ja oder Nein. . Was können wir nun unternehmen? Wir sind sehr neu im Amt und sehen hier aber das es nicht ok ist was gerade läuft!

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

15.11.2011 um 10:18 Uhr

@lkjmn Man muss als BR immer höllisch aufpassen, dass man nicht zum Unternehmer mutiert. Der AG kann in seinem Rahmen seine unternehmerische Freiheit ausüben. Er beteiligt Euch ja jetzt...

Ob Ihr mit §§ 90 oder 92 BetrVG anschließend weiterkommt entscheidet sich dann. Auch § 85 BetrVG ist bedenkenswert.

G
gironimo

15.11.2011 um 10:33 Uhr

Wenn der AG Euch fragt, ob Ihr bei der Begehung mitgehen wollt, heißt die Antwort eigentlich immer ja. Man kann nie genug erfahren.

Ansonsten siehe Kölner.

L
Lernender

15.11.2011 um 12:43 Uhr

Bittet euren AG damit ihr dieser Änderung zustimmen könnt um eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.

K
Kölner

15.11.2011 um 12:46 Uhr

@Lernender Du meinst zusätzlich zur Nutzung der einschlägigen §§? Ich frage, weil eine fehlende Gefährdungsbeurteilung an sich nicht zu einer Ablehnung der Veränderungswünsche des AG durch den BR führen wird.

L
Lernender

15.11.2011 um 16:51 Uhr

@Kölner wir haben aufgrund nicht vorhandener Gefährdungsbeurteilung einer Arbeitszeitveränderung nicht zugestimmt und die Arbeitszeit wurde nicht verändert. Das ArbSchG ist in meinen Augen das wikungsvollste Instrument des BR, leider wird es viel zu selten genutzt. Hier haben wir eine ECHTE MITBESTIMMUNG. Und der AG """HAT""" nun mal eine Gefährdungsanalyse der Arbeitsplätze vorzulegen. Müssen halt nur angefordert werden.

@ikjm bei einem Teil unserer Begehungen, ist auf Einladung des BR ein Herr oder Dame vom Amt für Arbeitssicherheit dabei. Das hat uns schon viele Diskussionen erspart.

K
Kölner

15.11.2011 um 16:57 Uhr

@Lernender Absolut! Das sehe ich auch so - wenngleich: Hier ging es um die Veränderungen in der Bedienung der Maschine (statt 2 jetzt 1 Person).

BTW: Du kommst dann eher über § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG? Das ist wirklich eine gangbare Idee...warum auch nicht! Dann die MBR ausnutzen und der AG hat noch ganz andere Probleme (gerade dann, wenn er den Winkelzug nicht blickt). Danke, gute Idee.

L
lkjmn

15.11.2011 um 19:56 Uhr

hallo Lernender wo mach ich mich schlau wegen der Person vom Amt für Arbeitssicherheit?????? . . Hallo Kölner : Kannst du mir den Winkelzug näher erklären?????

Wir haben Morgen deswegen eine BR-Sitzung da möchte ich schon etwas auf den Tisch legen mit dem wir kontern können....... Vorab mal vielen Dank an alle die mir geantwortet haben ihr seid einsamme Spitze.....muß mal gesagt sein!

L
Lernender

15.11.2011 um 21:03 Uhr

@Ikjmn

google z.B. wikipedia.

In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System überwacht:

durch die Aufsichtsbehörden der Länder (Bezeichnungen: Regierungspräsidien (Hessen), Struktur- und Genehmigungsdirektionen (Rheinland-Pfalz), Landkreise und kreisfreie Städte (Baden-Württemberg), Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Amt für Arbeitsschutz, Landesamt für Arbeitsschutz). Für den Bund und die Bundesbehörden einschließlich der mittelbaren Bundesverwaltung, zu denen der Bundesaufsicht unterstehende Sozialversicherungen (Bundesagentur für Arbeit), Deutsche gehören, ist im Auftrag der zentralen Arbeitsschutzkommission beim Ministerium des Inneren die Unfallkasse des Bundes zuständig. durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. In diesem Forschungszweig ist als Bundesbehörde auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) tätig.

Nur zur Erwähnung, unser AG bewertete das Vorgehen des BR als unfreundlichen Akt.

K
Kölner

15.11.2011 um 21:17 Uhr

@lkjm Naja. Man gehe als BR hin und behaupte, dass der Gesundheitsschutz bei dieser personellen Maßnahme an dieser Maschine gefährdet würde. Man behauptet zusätzlich, dass der Gesundheitsschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde, eine Gefährdungsbeurteilung her müsse, man eine betriebliche Vereinbarung (BV) bräuchte um dann zu entscheiden, wie man hiinsichtlich des Gesundheitsschutzes weiter verfahren sollte. Und da Gefährdungsbeurteilung (GB) dem MBR unterliegen, kann man sogar noch mehr Zeit gewinnen, wenn aus triftigem Grund die ein oder andere GB z.B. nicht ausreichend die neue psychische Belastung des einzelnen AN an der Maschine nach Wegfall des anderen Kollegen aus Sicht des BR abbildet. Personelle Maßnahmen könnten man daraufhin auch (vorläufig) ablehnen.

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