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Freiwillige Mehrarbeit - Haben wir Möglichkeiten dagegen vorzugehen ?

F
frauke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

wir haben ein Problem mit Überstunden bzw. freiwilliger Mehrarbeit.

Seitens unserer GL wurden nie Überstunden offiziell angeordnet, auch hat der Betriebsrat nie einer solchen Anforderung durch Abteilungsleitern zugestimmt.

Der Druck auf den einzelnen MA seitens der Vorgesetzten ist jedoch so massiv das hier freiwillig stellenweise 40 - 50 Std. pro Monat mehr gearbeitet wird. Natürlich ohne Bezahlung und ohne Freizeitausgleich. Rückfragen bei der GL ergab bislang nur das dies ja Einsatz eines jeden einzelnen wäre, da wir hier alle für den Erhalt unserer Arbeitsplätze kämpfen würden. Für zusätzliches Personal das diese Überstunden abfangen könne wäre derzeit kein Geld.

Nun fallen aber seitens einiger Vorgesetzt auch schon mal bemerkungen wenn ein Kollege nach einem 10 Stunden Tag Feierabend macht, in Richtung er täte sich wundern wie Herr X bei dem Arbeitsaufkommen jetzt schon nach Hause gehen könne.

Ich denke wir als Betriebsrat müssen jetzt endlich mal reagieren und handeln was der alte BR wohl mächtig verpennt hat. Haben wir möglichkeiten gegen diese "Freiwillige Mehrarbeit" vorzugehen ?

Danke für Info

Frauke

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Community-Antworten (1)

A
Angi1

11.12.2007 um 11:37 Uhr

Hallo Frauke,

nach § 87 Abs. 1 P 3 BetrVG habt ihr ein erzwingbares MBR bis zur Einigunsstelle.

Euer MBR erstreckt sich auf die Frage ob und in welchen Umfang Überstunden zu leisten sind und welche MA diese Überstunden leisten sollen. Das MBR besteht nicht nur bei ausdrücklicher Anordnung von Überstunden. Auch die Duldung freiwillig geleisteter Überstunden durch den AG unterliegt dem MBR. Bei der Regelung sind die Grenzen des ArbZG zu beachten. Wie ihr den Ausgleich der Überstunden regeln wollt sollte in einer BV festgehalten werden. Ob ein Freizeitkonto eingerichtet wird oder bezahlt werden soll ( hier habt ihr ein MBR nach § 87 Abs. 1 P.10) kann dort geregelt werden. Das MBR kann in jedem Eizelfall ausgeübt werden, indem die Arbeitszeit vorübergehend verlängert werden soll.

Also ran an den Speck, eure MA werden es euch danken.

MfG Angi1

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