Betriebsversammlung absagen
hallo zusammen,
unsere br-vorsitzende sollte sich überlegen, ob sie sich nicht um den posten der assitenz der gl bewirbt. wie dem auch sei, wir sind 7 br-mitglieder und am mittwoch wäre eine bv. das sie schon die ganze zeit ihren eigenen ar*** retten will, versucht sie auf biegen und brechen zu verhindern, dass der gewerkschaftssekretär an der bv zu wort kommt. nun hat sie, im rahmen von nur 5 mitgliedern beschliessen lassen, die bv gänzlich abzusagen. darf sie das? zumal sie genau wusste, dass zwei von uns nicht anwesend sein würden (wir haben offiziell auch nichts von dem anberaumten treffen gewusst).
mfg
Community-Antworten (19)
14.11.2011 um 15:26 Uhr
wir haben offiziell auch nichts von dem anberaumten treffen gewusst
Dann gab es wohl keine ordnungsgemäße Ladung und damit ist der Beschluss nicht wirksam...
BRV darauf hinweisen, ggf. rechtlich vorgehen
14.11.2011 um 15:27 Uhr
Die Betriebsversammlung kann nur mit einem rechtswirksamen Beschluss abgesagt werden. Dazu braucht es eine anständige Einladung. Ist das nicht erfolgt, dann ist der Beschluß nichtig.
War die Einladung korrekt, der Beschluss richtig formuliert, dann ist er auch gültig.
14.11.2011 um 15:33 Uhr
Hö? Ein Beschluss bei einem "anberaumten Treffen"? War das ne Betriebsratssitzung mit ordentlicher Ladung oder nur n Treffen? Aus welchem Grund wurde denn die Betriebsversammlung abgesagt?
ubrigens:
§43 Abs.1 BetrVG Der Betriebsrat HAT einmal im Kalendervierteljahr eine betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht abzugeben.
Das Wörtchen "hat" zeigt hier an das der Betriebsrat muss
14.11.2011 um 15:47 Uhr
@Frosch
ich glaub, das war nur n Treffen, aber da darf man doch nicht einfach was beschließen? Die BV wurde abgesagt, da wir als BR zusammen mit der Gewerkschaft herausgefunden haben, dass in unserem AV die sogenannte Imbezugsklausel steht und wir seit über 10 Jahren keine tariflichen Gehälter bekommen haben, weil das Unternehmen ausm Tarifverbund ausgetreten ist. Darüber wollten wir die MA informieren und der Vorsitz wurde von der GL geimpft und ist voll drauf eingestiegen. Nun quatscht sie der Gl nach dem Mund, anstatt ihre BR Arbeit zu machen.
14.11.2011 um 16:01 Uhr
ihr könnt den BRV auch abwählen..
14.11.2011 um 16:17 Uhr
Ergo war es die zusätzliche Betriebsversammlung.
Wenn du als BRM nix von der - nennen wir es ma spaßeshalber - Sitzung wußtest, kann ja schon mal irgendwas mit der ordnungsgemäßen Ladung nicht hingehauen haben. Dann wären auch die Beschlüsse nichtig, erschweren kommt hinzu, dass der Beschluss ja schon Außenwirkung hatte. Ich persönlich würde ja zu paula tendieren. Wenn der BRV schon nich die Mehrheit des Gremiums nach außen vertritt - was ja irgendwie seine einzige wirkliche Aufgabe ist - kann man ihn/sie eigentlich nur absägen.
14.11.2011 um 19:32 Uhr
Also da die Zeit drängt, bittet doch die Gewerkschaft um Hilfe. Zumindest solltet Ihr Euch mit dem Gewerkschafts-Kollegen beraten.
Ansonsten solltet Ihr Euch eine/n neue/n Vorsitzende/n suchen.
14.11.2011 um 20:48 Uhr
@gironimo Bevor ich Dir antworte sei eins vorweg geschickt: Ich halte Gewerlkschaften für wichtig und systemrelevant.
Aber: Hast Du bisher so gute Erfahrungen damit gemacht, mal eben bei einem kleineren/größeren Problem, welches zudem auch noch betriebsratsintern ist, einen Gewerkschaftssekretär zu kontaktieren? Mir fiel auf, dass Du diesen Ratschlag recht häufig gibst.
14.11.2011 um 21:59 Uhr
vielen dank für eure antworten. wie ihr bereits erwähnt habt, werden wir wohl die abwahl des brv in erwägung ziehen. in kontakt mit dem gewerkschaftssekretär sind wir diesbezüglich ohnehin schon, da der ja sein anliegen ohne bv auch nicht vertreten konnte.
15.11.2011 um 08:50 Uhr
konnte er nicht? Unser Gewerkschafter verschickt auch ganz gerne mal Rundschreiben an die Mitglieder der Firma. Und einen Aushang kann euch auch niemand verwehren, Mitgliederversammlungen kann man einberufen, da gäb s schon Möglichkeiten, auch wenn man damit nicht alle erreicht, aber das spricht sich dann schon rum. Mal abgesehen davon, wie schwer jetzt die Verfehlung eurer BRV ist, ich glaub ich bekäme Bauchschmerzen, wenn ich mich als BRV um den Posten als rechte Hand der GF bewerben würde bzw. diesen auch noch bekäme. Viel unglaubwürdiger kann man sich eigentlich nicht machen
15.11.2011 um 09:27 Uhr
@Frosch
Wenn der BRV schon nich die Mehrheit des Gremiums nach außen vertritt
Das hat ehrtbbeehre so nicht gesagt.....
Gehen wir mal davon aus, das der "Beschluß" in dieser falschen "Sitzung" einstimmig gefällt wurde hätte daran auch die Teilnahme der zwei fehlenden BRM wohl nix geändert (außer sie hätten mit Argumenten einige der anderen BRM auf ihre Seite ziehen können. In diesem Sinne könnte der BRV den Beschluß einfach auf der nächsten Sitzung heilen lassen.
Aber das nur am Rande......
@Kölner
Hast Du bisher so gute Erfahrungen damit gemacht, mal eben bei einem kleineren/größeren Problem, welches zudem auch noch betriebsratsintern ist, einen Gewerkschaftssekretär zu kontaktieren?
Ich bin zwar nicht gironimo, aber warum soll es nicht BR geben die tatsächlich Unterstützung von der GEW erfahren? Bei uns ist das durchaus so...
Auf der anderen Seite würde ich die Ursache dieser BetrVers (die Tarifbezugnahmeklausel) nicht unbedingt als "betriebsratsinternes" Problem bezeichnen. Ob die Einmischung der GEW hier allerdings was bringt ist IMHO fraglich.... Der AG ist aus dem Verband ausgetreten und die Belegschaft hat sich nicht mit dem Versuch von Haustarifverhandlungen dagegen gewehrt! Das spricht nicht für einen hohen Organisationsgrad und auch nicht dafür das auch nur einzelne AN bereit wären diesen arbeitsvertraglichen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.... Wenn es allerdings daran liegen sollte das sich die AN ihrer Rechte nur nicht bewusst sind könnte z.B. eine Flugblattaktion oder eine AN-Versammlung (nicht BetrVers, sondern eine von der GEW einberufene Versammlung im GEW-Haus oder einer Gaststätte, etc.) da durchaus Bewegung in die Sache bringen. Wenn dann diese Versammlung noch ein großes Echo bei den AN hervorrufen würde ließe sich dies sogar Medienwirksam darstellen. Und in dem Bereich geht so einiges. Wie immer: Die AN sind sich ihrer Macht über ihren AG, die sie GEMEINSAM ausüben können, gar nicht bewusst.... Gewerkschaftsarbeit ist in der heutigen Zeit auf "Macht mal !" (nicht: Yes, we can!) reduziert und wird deshalb über kurz oder lang aussterben.
15.11.2011 um 09:47 Uhr
@rkoch Was schätzt Du, wie viele Antworten werden hier in diesem Forum mit dem Verweis 'kontaktiere doch einmal die Gewerkschaft' gegeben? 20%-30%? Egal. Darum geht es ja auch gar nicht und die Probleme, die sich hier in diesem konkreten Fall ergeben, sehe ich nicht vorrangig im Lösungsportfolio der Gewerkschaft.
Zumal: Gewerkschaft ist nicht gleich Betriebsratsarbeit und Betriebsratsarbeit ist nicht gleich Gewerkschaftssekretär. Ausgenommen Schnittmengen.
15.11.2011 um 09:53 Uhr
@rkoch
warte mal, ich leite etwas her - was von dir evtl zurecht angezweifelt wird. Hat ehrtbbeehre so tatsächlich nicht gesagt, aber der Eindruck entstand. Aber wenn du meine Herleitung anzweifelst, wo hast du dann etwas von Einstimmigkeit gelesen? Bei mir wurde eher der Eindruck erweckt, dass durch das Nichteinladen die Mehrheiten zurecht gerückt wurden.
15.11.2011 um 10:06 Uhr
@Frosch
Das habe ich natürlich auch nur hergeleitet, weil es eben genauso möglich ist wie Deine Deutung. Insofern wollte ich nur sagen (habe ich denke ich auch so dargestellt) das Deine Deutung nicht zwingend richtig ist, der BRV u.U. durchaus die überwiegende Meinung der BRM vertritt - wenn auch nicht die Meinung des BR wegen falscher Beschlußfassung, aber das ließe sich ja eben heilen - wobei ich klarstellen möchte das ich die Handlung des BR in dieser Form auch nicht gutheiße.
@Kölner
Ausgenommen Schnittmengen.
Aber das der BR die allgemeine Aufgabe hat "darüber zu wachen das die für den Betrieb geltenden Tarifverträge (und auch im Falle einer allgemeinen einzelvertraglichen Bezugnahme trifft das zu) durchgeführt werden", darüber sind wir uns doch einig? Und damit fällt diese Sache eben für mich in den Bereich "Schnittmenge".... Ob der Weg den der BR vorhatte (BetrVers) der richtige Weg ist oder besser die GEW aktiv wird, oder was auch immer, darüber läßt sich streiten. Ebenso darüber ob der BR hier "gewerkschaftliche Arbeit" leisten sollte/muß/darf (vielleicht auf Basis eines ebenfalls anwendbaren TV zum Schutz gewerkschaftlicher Vertrauensleutearbeit ?). In jedem Fall finde ich es Richtig das der BR sich mit dem Problem beschäftigt. Welches Ziel er sich dann setzt und welcher Weg zum Ziel führt - wer will dem BR da raten ohne die betriebliche Verhältnisse zu kennen?
15.11.2011 um 10:09 Uhr
@rkoch Dann sind wir uns ja einig!
15.11.2011 um 11:07 Uhr
@erdbeere: Wenn ihr zwei von sieben seid, lohnt sich vielleicht auch ein Blick in die §§29(3) + 31 BetrVG
15.11.2011 um 11:37 Uhr
Hallo Kölner - spät meine Antwort auf Deine Rückfrage von gestern abend.
Meine Meinung zu Gewerkschaftsvertretern deckt sich anscheinend zu großen Teilen mit Deinen Ansichten.
Hier geht es aber ja gerade auch um die Teilnahme des Gewerkschaftsvertreters. Wenn der sagt: "Macht deswegen kein Faß auf - ich kann auch ein anderesmal kommen" lohnt sich auch nicht der Aufwand, um den Versammlungstermin doch noch schnell beibehalten zu können (abgesehen von den BR-internen Verfahrensfragen, die natürlich geklärt werden müssen). Andereseits könnte er auch kämpferisch sein und im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten eine schnelle Lösung ermöglichen.
Wie gesagt - es geht mir hier um eine rasche praktische Lösung - die aus meiner Sicht an dem Standpunkt des "Umstrittenen" hängt.
15.11.2011 um 11:55 Uhr
@gironimo Danke. Ich dachte es mir ein wenig.
15.11.2011 um 23:04 Uhr
@ Frosch
Zitat: Bei mir wurde eher der Eindruck erweckt, dass durch das Nichteinladen die Mehrheiten zurecht gerückt wurden.
---da hast Du Recht, den größten Widerstand ist sie somit umgangen und hat alle anderen eingenullt, wenn wir anwesend gewesen wären, wäre ein solcher Beschluß sicher nicht zustande gekommen.
Verwandte Themen
kurzfristig Betriebsratssitzung absagen?
ÄlterHallo, wir sind ein neu gewähltes Betriebsrat (seit 2 Wochen im Amt). Für die Betriebsratssitzung diese Woche habe ich als BRV einen Ersatzmitglied eingeladen, da ein BR im Urlaub ist. (Urlaub w
Betriebsversammlung = Betriebspause
ÄlterEine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
Betriebsversammlung durchführen
ÄlterHallo Kollegen, wir möchten im Juni unsere nächste Betriebsversammlung machen. Die letzten fanden in der Vergangenheit immer an einem Samstagmorgen statt. Der AG hatte uns immer darum gebeten, damit
Beschlussfassung durch Betriebsversammlung - Beispiele?
ÄlterHallo, wir bereiten z. Z. unsere erste Betriebsversammlung vor. Dazu habe ich folgende Frage: Lt. BetrVG kann eine Betriebsversammlung rechtswirksame Beschlüsse fassen (deswegen wird ja auch ext