Erstellt am 14.11.2011 um 09:26 Uhr von Lernender
ihr könnt ein Verfahren nach § 23 BetrVG beschließen und auch einleiten. So wie du es schilderst, ist dies sicher eine grobe Pflichtverletzung.
Allerdings solltet ihr noch mal mit den Kollegen reden und sie darüber Informieren.
Erstellt am 14.11.2011 um 09:43 Uhr von Kölner
@Lernender
Mag sein, aber dieser Weg dürfte zu lang sein.
@Georgi
Ich würde an die Vorgesetzten dieser Kollegen folgendes Schreiben raushauen:
Sehr geehrte Vor.Gesetzte,
Herr/Frau XY ist - wie sie wissen - gewähltes BRM. Zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, dass Herr XY an den regelmäßigen Sitzungen des BR nicht teilnehmen kann.
Im Hinblick auf die gesetzliche Lage, insbesondere § 78 BetrVG, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie Sorge dafür zu tragen haben, dass das Mitglied XY an den Sitzungen des BR teilnehmen kann und von Ihnen freigestellt wird.
Mal sehen, welches Hallo es gibt.
Erstellt am 14.11.2011 um 10:41 Uhr von BRVLH
vlt. noch als Tipp, so schreib ich es in meine Einladungen:
"Ich gehe davon aus, dass alle Betriebsratsmitglieder an der Betriebsratssitzung teilnehmen werden. Eine kurzfristige Verhinderung aus triftigem Grund (§ 29 Abs. 2, S. 5 BetrVG) bitte ich umgehend mitzuteilen, so dass das entsprechende Ersatzmitglied benachrichtigt werden kann."
und doch nochmal versuchen mit ihnen zu reden, ihnen aufzeigen, das es ein Verstoß gegen das BetrVG ist, warum sie so sind/reagieren, wo das Probem liegt etc. Die Ursache für Ihr Verhalten sollte gesucht werden. Ihnen genau die §§ nennen, dass hilft manchmal schon.