Erstellt am 14.11.2011 um 08:54 Uhr von Kölner
@indira
Neuwahl des BRV. Automatisch rückt der stellv. BRV nicht nach.
Erstellt am 14.11.2011 um 09:25 Uhr von neskia
Genauso wird §26 BetrVG gelesen. BRV und Stellvertreter werden gewählt. Von automatischem Nachrücken steht nichts drin.
Erstellt am 14.11.2011 um 15:23 Uhr von musterfrau
Hallo,
es gilt, was kölner und neskia schrieben, aber bemerken möchte ich doch noch, dass es erstaunlich ist, dass Euer stellv. Vorsitzender soooo unbeliebt ist. Wer hat den seinerzeit denn gewählt ?
Erstellt am 14.11.2011 um 16:26 Uhr von petrus
Und wenn man ihn nicht will- warum wählt man ihn nicht ab und wählt beide Ämter neu?