Sämtliche Infos und Nachrichten sind auschsließlich über den GF an die Presse weiterzuleiten ???
Unser AG hat heute eine Orientierungshilfe für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben, in der heißts: sämtliche Informationen und Nachrichten für die Presse sind ausschließlich über die GF an die Pressestelle weiterzuleiten. Ist so etwas rechtens? Darf ich jetzt auch keinen Leserbrief schreiben ohne zuvor es dem AG gezeigt bzw. die Genehmigung erhalten zu haben? Gibt es solche Anweisungen auch bei euch?
Community-Antworten (1)
19.08.2008 um 15:58 Uhr
Hallo birwein,
vorab: ich kann auf die Schnelle nicht einschätzen, ob so eine Regelung betriebsverfassungsrechtlich relevant ist oder ob sie überhaupt mit dem deutschen Recht vereinbar ist.
Wir haben bei uns eine ähnliche Regelung, aber die ist nicht so weitgehend wie Eure. Bei uns gibt es im Notfallplan einen Passus, gemäß dem nach Notfällen alle Kontakte zu den Medien von der Geschäftsleitung wahrgenommen werden. Solange diese Regelung nicht dazu dient, Gefährdungen der Öffentlichkeit zu vertuschen, spricht aus meiner Sicht auch nichts dagegen. Aber wie gesagt: ich bin (noch) nicht besonders bewandert auf diesem Gebiet.
Was anderes ist es mit dem von Dir angesprochenen Leserbrief: den schreibst Du ja, wenn Du ihn schreibst, als Privatperson in Deiner Freizeit. Und Du wirst Dir ja vermutlich von Deinem Arbeitgeber nicht in Dein Privatleben reinreden lassen. Demzufolge hat Dein AG auch keine Leserbriefe von Dir zu genehmigen. Wäre ja auch noch schöner...
Grundsätzlich muss man sich, wenn man an die Öffentlichkeit geht, fragen: äußere ich mich als Privatperson oder als Vertreter der Firma, die mich bezahlt? In letzterem Falle sollte man nicht unbedingt frei von der Leber weg alles erzählen, was man weiss.
Gruß khel
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