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Öffentlichkeitsarbeit - Wahl durch die örtliche Presse bekanntgeben, oder muss die GL zustimmen?

T
trebor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir, ein erstmals gewählter Betriebsrat (nach monatelangem Streit mit der GL) sind überfordert. Wir wüssten gerne, ob wir das Recht haben, unsere Wahl durch die örtliche Presse bekanntzugeben, oder muss die GL zustimmen? Schon im Vorraus vielen Dank trebor

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Community-Antworten (2)

B
Bernd

12.10.2006 um 09:46 Uhr

Wem wollt Ihr Eure Wahl bekanntgeben? Eure Kollegen haben das Recht, das Wahlergebnis zu erfahren. Aber das sollte tunlichst über betriebsinterne Kanäle geschehen. Ist die Wahl eines BR bei Euch so ein öffentliches Politikum, dass ein Interesse der Öffentlichkeit de facto besteht? Wenn ja, könnte ja eine unautorisierte Erklärung die Presse erreichen. Ansonsten ist der Betriebsrat eine rein betriebliche Angelegenheit.

H
harald

12.10.2006 um 12:24 Uhr

die frage ist- hat die presse ein interesse? es ist sicher nicht die orginäre aufgabe eines betriebsrates presseerklärungen abzugeben. wenn die wahl aber von öffentlichem interesse ist könnte man über die gewerkschaft öffentlichkeit herstellen. die hätten das aber auch von sich aus gemacht. siehe SAP.

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