Digitaler Lohnzettel
Müssen Bezriebsräte informiert werden bzw haben sie ein Mitspracherecht wenn der Lohnzettel nur noch online abrufbar gemacht wird?
Community-Antworten (7)
29.07.2016 um 11:26 Uhr
Da der BR bei der Art sowie der Gestaltung der Auszahlung mit im Boot ist sollte er auch darüber informiert werden.
Aber auch Arbeitgeber wissen nicht immer so recht Bescheid und haben die Mitteilung wahrscheinlich verschlampt.
29.07.2016 um 11:32 Uhr
"Gestaltung der Auszahlung"? Was verstehst Du darunter?
29.07.2016 um 14:09 Uhr
§ 87 Abs.1 Satz 1 und 10 --> also definitive M;itbestimmung des BR's!
29.07.2016 um 14:27 Uhr
Zitat (Pappnase): "§ 87 Abs.1 Satz 1 und 10"
Ordnung im Betrieb betriebliche Lohngestaltung / Entlohnungsgrundsätze?
Finde ich schon sehr originell.
29.07.2016 um 16:09 Uhr
Zusätzlich/unabhängig zum/vom bereits Gesagten bringe ich mal das Thema "Datenschutz" ins Spiel. Schon allein deshalb würde ich den AG auffordern, eine BV zu verhandeln. Es solle ein starkes Interesse eurerseits daran bestehen, wo und wie (Gehalts-)Daten der MA gespeichert werden. (Zugriffsrechte?, Datensicherheit?, Aufbewahrungszeitraum?) Was sagt euer DS-Beauftragter dazu?
29.07.2016 um 16:35 Uhr
Haben denn alle AN zugriff - also auch z.B. kranke und sonstige Abwesenden ? Und in der Tat, wie wird der Datenschutz sichergestellt.
29.07.2016 um 16:51 Uhr
Also ich würde das erstamal abschalten lassen, ja, notfalls mittels EV. Und dann soll der AG mal antanzen und erklären, warum er die Mitbestimmung übergangen hat, und wie er den Datenschutz sicherstellt.
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