ich vermute mal, bei Krankmeldungen ist es bei Euch betriebsüblich, sich beim direkten Vorgesetzten zu melden, der das wiederum an die Pers.Abt. weiterleitet (zwecks Stundenverbuchung, Entgeltfortzahlung, etc.). Dann trefft mit dem ArbGeb eine Regelungsabrede, wie ihr das bzgl. der Freigestellten handhabt. Beim BRV bzw. Stelli, einem anderen Freigestellten, der BR-Sekretärin, der/die das dann weiterleitet. Oder direkt im Pers.Büro.
Und Urlaubs_befürwortung_ sollte IMHO das Gremium übernehmen - denn wer anders ist ja kaum in der Lage zu beurteilen, ob betriebliche (in dem Fall ja nur Betriebsrats-) Belange oder die Urlaubswünsche der weiteren Freigestellten BRM berücksichtigt wurden.
Und wenn klar ist, dass keinerlei Gründe für die Nichtgewährung nach §7 BUrlG vorliegen, darf sich Chef gern selber aussuchen, wessen Unterschrift er gern hätte: BRV bzw. Stelli, Personalchef, Geschäftsführer, ... Und falls der nicht unterschreibt, obwohl es keine Gründe dafür gibt, wird es der zuständige Arbeitsrichter tun - vermutlich mit Hinweis auf die §§ 78 + 119
Krankmeldung erfolgt bei uns im Sekretariat der Kravattenetage. Und wenn auf irgendeinem QM-Formular (Urlaub, Schulung, ...) ein Autogramm nötig ist, macht das der BRV (oder bei Verhinderung der Stelli) unter Befügung des entsprechenden BR-Beschlusses. Nicht, weil der BRV Vorgesetzter wäre, sondern an Anwendung von / in Anlehnung an §26(2) BetrVG.