Erstellt am 31.01.2008 um 19:24 Uhr von Mona-Lisa
@markulli,
weder noch!
Und damit dürfte dieser Link ganz interessant für dich sein!
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Rechtsstellung_der_Freigestellten._pdf.pdf
Erstellt am 31.01.2008 um 21:39 Uhr von w-j-l
markulli,
Dein Chef kann weiterhin Dein Chef bleiben. Das gilt insbesondere für allgemeine organisatorische Angelegenheiten.
Ich mußte bei mir im Betrieb sogar Durchsetzen (unter Verweis auf das Benachteiligungsverbot), dass ich meiner organisatorischen Einheit zugeordnet bleibe, um nicht die unmittelbare "Heimat" im Betrieb zu verlieren, und somit zum "Außenstehenden" zu werden. Ich wollte keinesfalls organisatorisch der Verwaltung zugeordnet werden.
Was Dein Chef verliert, das ist die dienstliche Weisungsbefugnis während der Freistellung.
Erstellt am 31.01.2008 um 22:18 Uhr von peanuts
"Ich bin freigestelltes BR-Mitglied,wer ist in diesem Fall mein diziplinarischer Vorgesetzter?"
Wenn es bei Euch eine Personalabteilung gibt, sind freigestellte BRM üblicherweise dort "aufgehängt"! Sprich... Urlaubsanträge, AU-Meldungen sind beim Personalchef abzugeben.
Eine Benachteiligung kann ich persönlich nicht erkennen, nur weil sich der ein oder andere Berichtsweg ändern würde!
Im Zweifelsfall einfach beim AG nachfragen, wie Du in diesen Fällen zu verfahren hast!
Erstellt am 31.01.2008 um 22:33 Uhr von Lotte
peanuts,
"Wenn es bei Euch eine Personalabteilung gibt, sind freigestellte BRM üblicherweise dort "aufgehängt"
Mensch bin ich froh, dass unsere PA schon vor meiner Zeit ausgegliedert wurde ;-))