Unser Gesamtbetriebsratsvorsitzender (GBR) fällt krankheitsbedingt für ca. 4 Monate aus. Zwar hat die stellv. GBR-Vorsitzende mit dem Gesamtbetriebsratsausschuss (GBA) die Geschäftstätigkeit übernommen, doch wie verhält es sich bei einer (wenn auch nur kurzen) Erkrankung der Stellv. GBR-Vorsitzenden.
Übernimmt dann der Rest des GBA oder können wir bis zum Wiederkommen des GBR -Vorsitzenden eine/n zweite/n Stellvertretende/n nachwählen, deren Amtszeit dann endet, wenn der GBR-Vorsitz wieder komplett ist?