Übernimmt dann der Rest des GBA oder können wir bis zum Wiederkommen des GBR -Vorsitzenden eine/n zweite/n Stellvertretende/n nachwählen, deren Amtszeit dann endet, wenn der GBR-Vorsitz wieder komplett ist?
Unsere Seminarempfehlung
Gesamtbetriebsrat Teil 1
Einsteiger-Seminar in die rechtlichen Grundlagen