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Stellvertretung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden

T
Toxoplasmose
Jan 2018 bearbeitet

Unser Gesamtbetriebsratsvorsitzender (GBR) fällt krankheitsbedingt für ca. 4 Monate aus. Zwar hat die stellv. GBR-Vorsitzende mit dem Gesamtbetriebsratsausschuss (GBA) die Geschäftstätigkeit übernommen, doch wie verhält es sich bei einer (wenn auch nur kurzen) Erkrankung der Stellv. GBR-Vorsitzenden. Übernimmt dann der Rest des GBA oder können wir bis zum Wiederkommen des GBR -Vorsitzenden eine/n zweite/n Stellvertretende/n nachwählen, deren Amtszeit dann endet, wenn der GBR-Vorsitz wieder komplett ist?

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Community-Antworten (2)

E
eliba

10.11.2011 um 14:42 Uhr

Wir hatten ähnliches Problem; was sagt Eure Geschäftsordnung?

Wir haben für die Krankheitszeit einen anderen SV gewählt, weil wir der Ansicht waren, wir müssen gewährleisten, arbeitsfähig zu sein.

K
Kölner

10.11.2011 um 14:52 Uhr

@Toxoplasmose Man kann auch auf kurzem Wege eine Vertretungs-Reihenfolge der Vertretung des stellv. GBRV festlegen. Eine kurze Erfassung in einer Sitzungsniederschrift reicht aus.

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