Erstellt am 02.05.2006 um 12:39 Uhr von Frank B.
Erstellt am 02.05.2006 um 14:26 Uhr von w-j-l
Meinst Du damit, wer in den GBR entsandt wird?
Der BR entscheidet über den/die eigenen GBR-Delegierten, aber keinesfalls über den GBR-Vorsitzenden.
Das macht der GBR schon selbst in einer konstitutierenden Sitzung.
Und falls Du ein imperatives Mandat an den GBR-Delegierten meinst, wen dieser als GBR-Vorsitzenden wählen soll, so gibt es das nicht. Wäre auch schwer zu kontrollieren, da auch in einem GBR die Wahlen in aller Regel (mindestens jedoch auf Antrag) geheim sind.
Erstellt am 02.05.2006 um 15:22 Uhr von Rager
Wie wird denn innerhalb des GBRs das Wahlgeheimnis sichergestellt?
Erstellt am 02.05.2006 um 16:10 Uhr von w-j-l
Na ja, das kommt natürlich auf die Größe an. Wenn der GBR nur aus wenigen Delegierten besteht wird es schwierig, zugegeben.
Ich hatte unsere Größe im Hinterkopf. Da ist das so, und die Zählkommision ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Erstellt am 02.05.2006 um 21:34 Uhr von Toni
Dank an alle Beteiligten für die Beantwortung meiner Frage. Hat mir sehr
geholfen.