Erstellt am 11.07.2006 um 17:12 Uhr von Mona-Lisa
todd2767,
naja, von einer Stimmengewichtung wird erst gesprochen, wenn der GBR etwas zu beschliessen hat.
Jedoch bei der Errichtung des GBR ist im § 47 BetrVG ist genau geregelt, wieviel Mitglieder entsendet werden müssen. Zudem sollen die Geschlechter angemessen berücksichtigt werden....
Der Vorsitzende/Stellvertreter wird durch einfache Mehrheit in der konstituierenden GBR-Sitzung gewählt. § 51 Rn. 14 BetrVG Fitting
Erstellt am 11.07.2006 um 17:32 Uhr von Kölner
§ 47 Abs. 7 BetrVG!
Sorry Mona-Lisa!
Der Vorsitzende wird anhand der Stimmenanteile der in den GBR entsandten BR-Mitglieder gewählt.
Erstellt am 11.07.2006 um 19:14 Uhr von Mona-Lisa
todd2767,
dieser "Kölner" hat wieder mal recht!
Aber ich hätte es auch selber wissen müssen, wir haben die GBR-Wahl auch grad hinter uns........