Wahl der Gesamtbetriebsratsvorsitzenden?
Zählen bei der Wahl des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden und dessen Stellvertreter die einzelnen Stimmen der GBR - Mitglieder, oder stimmt das GBR - Mitglied mit den zu vertretenen Stimmen aus seinem entsandten Betrieb? Wenn bei der Wahl der Vorsitzenden die Stimmengewichtung mit zählt, warum dann eine geheime Wahl, da es ja dann Nachvollziehbar ist, wer wen gewählt hat.
Community-Antworten (1)
11.05.2006 um 17:21 Uhr
Die Abstimmung erfolgt nach Stimmengewicht gem. § 47 BetrVG. Zitat Däubler: "Eine geheime Abstimmung ist insofern nicht möglich und auch nicht erforderlich."
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