Erstellt am 10.11.2011 um 09:11 Uhr von petrus
Was ist ein Mißtrauensantrag gegen den BR? Oder wie einst ein Bundeskanzler sagte: Gewählt ist gewählt!
Erstellt am 10.11.2011 um 09:12 Uhr von rkoch
Ganz einfach:
Einen Misstrauensantrag gegenüber einem BR gibt es nicht und deshalb kann er auch nicht wirksam werden. Entsprechend muß man auch schlicht gar nichts tun, außer weiter seine Arbeit machen.
BTW: Lese §23 BetrVG. Das ist der einzige Weg einen BR seines Amtes zu entheben.
In diesem Fall endet das Amt des BR so bald das Gericht entschieden hat das das Amt endet. Aber damit ein Gericht eine derartige Entscheidung fällt muß der BR schon exorbitante Fehler begangen haben.
Erstellt am 10.11.2011 um 10:52 Uhr von gironimo
.... und das Verfahren kann dauern. Da gab es vielleicht schon wieder Neuwahlen.
Erstellt am 10.11.2011 um 13:36 Uhr von petrus
@gironimo: ...insbesondere, wenn man die Möglichkeit der Beschwerde (Berufung) in Betracht zieht..