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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Misstrauensantrag gegen Betriebsrat - was ist dabei zu beachten?

S
sebastian
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben bei uns im Betrieb auch einen BR sitzen.Der Großteil unserer Mitarbeiter ist mit der Arbeit des BR`s nicht zufrieden. Aus verschiedenen Gründen,z.B. Nachrücker werden nicht nach Punkten nominiert und unbeliebte Mitglieder werden nicht eingeladen zur Sitzung, wollen wir dem BR gegenüber einen Misstrauensantrag stellen. Was müssen wir beachten damit wir noch vor den Neuwahlen im Frühjahr 2006 den BR absetzen können?

MfG

3.90801

Community-Antworten (1)

V
viktor

19.10.2005 um 12:39 Uhr

Absetzen geht nicht. Bei Amtspflichtsverstößen kann gemäß § 23 BetrVG die Amtsenthebung durch das Arbeitsgericht erfolgen (ein Viertel der Arbeitnehmer, die Gewerkschaft oder der Arbeitgeber können hier den Antrag stellen). Dabei ist zu bedenken: 1. Die Vorwürfe müssen bewiesen werden und 2. Justitias Mühlen mahlen langsam. Ich denke, wahrscheinlich sind die Wahlen im kommenden Jahr der schnellere Weg.

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