Erstellt am 30.06.2005 um 14:46 Uhr von hyde
Du solltest erst einmal sicher sein, dass die Mitarbeiter leitende Angestellte sind, eine leitende Funktion ist noch kene leitende Angestellte
Gruss Barbara
Erstellt am 30.06.2005 um 14:54 Uhr von punkie
das ist mir schon klar was du meinst. aufgrund der situation im öffentlichen dienst und der tarifreform hat sich bei uns ein arbeitskreis gebildet der sich mit den veränderungen auseinandersetzt. schlagwörter sind da Leistungsbezogene bezahlung, 40 std. woche etc. und in diesem arbeitskreis sitzen leute von der MAV. und das ist für mich ein wiederspruch, wenn ein kollege der in der MAV sitzt gleichzeitig in diesem arbeitskreis sitzt kann er meiner meinung nach schlecht die interessen der arbeinehmer vertreten und gleichzeitig an dingen arbeiten die für arbeitnehmer negative auswirkungen haben könnten.
Erstellt am 30.06.2005 um 19:36 Uhr von Heinz
aber ein Betriebsrat ( wie das bei der MAV aussieht weiß ich nicht) hat gerade, was die Kriterien zu leistungsbezogenen Bezahlung angeht, ein Mitbestimmungsrecht. Warum so misstrauisch???
Erstellt am 08.07.2005 um 19:36 Uhr von BMW
Es hört sich ganz nach Tendenzbetrieban somit
ist das BetrVG teilweise oder ganz ausgehebelt
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