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Mitarbeitervertretung - wann kann ein Misstrauensantrag gestellt werden?

P
punkie
Apr 2018 bearbeitet

guten Tag, ich arbeite in einer Behinderten- einrichtung und wir haben eine 5 köpfige MAV (mitarbeitervertretung). Nun möchte ich gerne einen Misstrauensantrag stellen und Neuwahlen haben, da die MAV Teilweise aus Personen besteht die leitende Funktionen in unserer Einrichtung haben.

Nun meine Frage was muss ich dafür tun?

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Community-Antworten (4)

H
hyde

30.06.2005 um 16:46 Uhr

Du solltest erst einmal sicher sein, dass die Mitarbeiter leitende Angestellte sind, eine leitende Funktion ist noch kene leitende Angestellte

Gruss Barbara

P
punkie

30.06.2005 um 16:54 Uhr

das ist mir schon klar was du meinst. aufgrund der situation im öffentlichen dienst und der tarifreform hat sich bei uns ein arbeitskreis gebildet der sich mit den veränderungen auseinandersetzt. schlagwörter sind da Leistungsbezogene bezahlung, 40 std. woche etc. und in diesem arbeitskreis sitzen leute von der MAV. und das ist für mich ein wiederspruch, wenn ein kollege der in der MAV sitzt gleichzeitig in diesem arbeitskreis sitzt kann er meiner meinung nach schlecht die interessen der arbeinehmer vertreten und gleichzeitig an dingen arbeiten die für arbeitnehmer negative auswirkungen haben könnten.

H
Heinz

30.06.2005 um 21:36 Uhr

aber ein Betriebsrat ( wie das bei der MAV aussieht weiß ich nicht) hat gerade, was die Kriterien zu leistungsbezogenen Bezahlung angeht, ein Mitbestimmungsrecht. Warum so misstrauisch???

B
BMW

08.07.2005 um 21:36 Uhr

Es hört sich ganz nach Tendenzbetrieban somit ist das BetrVG teilweise oder ganz ausgehebelt Besorg dir Infos über Tendenzbetriebe

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