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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Formerfordernis zum Misstrauensantrag

A
AMANDA
Jan 2018 bearbeitet

muss ein Mitglied der Arbeitgebervertretung seinen Misstrauensantrag, den vorsitzenden des betriebsrates betreffend, schriftlich einreichen?

hintergrund: das mitglied der arbeitgebervertetung hatte dem betriebsrat gegenüber erläutert, dass es mit dem vorsitzenden aufgrund dargelegter gründe nicht mehr zusammenarbeiten könne.

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

08.06.2006 um 11:47 Uhr

So ein Misstrauensantrag würde mich als BR (vorausgesetzt der BRV ist ein guter selbiger) nur peripher interessieren.

M
merlin

08.06.2006 um 11:59 Uhr

Solange die übrigen BR-Mitglieder mit ihrem Vorsitzenden zufrieden sind, wird dem AG nichts anderes übrig bleiben, als weiter mit diesem Vorsitzenden zusammen zu arbeiten

FB
Frank B.

08.06.2006 um 12:59 Uhr

Was heißt zufrieden, sie sollten hinter ihm stehen und den Rücken stärken!

Vielleicht will ja der Arbeitgeber selber den Vorsitzenden bestimmen? ;-)

H
Heinz

08.06.2006 um 13:54 Uhr

wenn das Mitglied der Arbeitgebervertretung nicht mit dem Vorsitzenden zusammenarbeiten kann, muss es das in seinem Arbeitgeberlager thematisieren. Der Arbeitgeber ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet! Für den BRV sollte gelten: " Was stört`s die deutsche Eiche, wenn die Sau sich an ihr kratzt!"

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