Erstellt am 08.06.2006 um 09:47 Uhr von Kölner
So ein Misstrauensantrag würde mich als BR (vorausgesetzt der BRV ist ein guter selbiger) nur peripher interessieren.
Erstellt am 08.06.2006 um 09:59 Uhr von merlin
Solange die übrigen BR-Mitglieder mit ihrem Vorsitzenden zufrieden sind, wird dem AG nichts anderes übrig bleiben, als weiter mit diesem Vorsitzenden zusammen zu arbeiten
Erstellt am 08.06.2006 um 10:59 Uhr von Frank B.
Was heißt zufrieden, sie sollten hinter ihm stehen und den Rücken stärken!
Vielleicht will ja der Arbeitgeber selber den Vorsitzenden bestimmen? ;-)
Erstellt am 08.06.2006 um 11:54 Uhr von Heinz
wenn das Mitglied der Arbeitgebervertretung nicht mit dem Vorsitzenden zusammenarbeiten kann, muss es das in seinem Arbeitgeberlager thematisieren. Der Arbeitgeber ist zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet!
Für den BRV sollte gelten: " Was stört`s die deutsche Eiche, wenn die Sau sich an ihr kratzt!"