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Misstrauensantrag und Auflösung des BR-Gremiums: Wie kann man das hinkriegen ?

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Chriss35
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, seit ein paar Tagen wird der Betriebsrat dazu benutzt, eng mit der Firmenleitung zusammenzuarbeiten. Der stellvertretende Betriebsrat wird aber darüber vom Betriebsrat nicht informiert!!! Da es Differenzen in punkto Reparaturen gibt ( Produktion stellt ein Problem fest und sagt erst viel viel später den Technikern bescheid,u.s.w. u.s.w. und kommt dann mit dem Argument "Na die Technik kümmert sich ja da eh nicht drum"! Oder können das Problem halt nicht beheben). Da in unserer Firma der Betriebsrat aus den Reihen der Produktion kommt und der stellvertretende Betriebsrat aus den Reihen der Technik(dieser ist seit dem heutigen Tage zurückgetreten, weil er in dieser Situation nicht mehr hinter dem Betriebsrat stehen kann und auch nicht will ). In meinen Augen sehe ich das Verhalten des Betriebsrates als Vertrauensbruch gegenüber der Belegschaft und habe den stellvertretenden Betriebsrat einen Misstrauensantrag und die damit evtl. verbundenen Betriebsratsneuwahlen vorgeschlagen. Wie regeln wir dieses nun rechtlich korrekt?

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Community-Antworten (2)

S
sonja

22.08.2005 um 20:47 Uhr

Was das Auflösen des BR betrifft, ist dies nur (theoretisch) möglich, wenn eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder mindestens ein Viertel der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht dies beantragen. Aber da muss schon einiges zusammen gekommen sein!

V
viktor

23.08.2005 um 10:24 Uhr

Natürlich kann der BR auch mit der Mehrheit seiner Stimmen den Vorsitzenden von seiner Position abwählen und einen anderen Vorsitzenden wählen.

Das Gremium braucht doch nicht immer gleich zurücktreten oder ähnliches. Vielleicht hilft auch ein Konfliktgespräch in der nächsten BR-Sitzung.

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