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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sich zur Wahl aufstellen lassen, trotz Abwesenheit?!

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Adjoa
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo. Ein Mitarbeiter möchte auf unserer Vorschlagsliste kandidieren. Aber es gibt ein Problem. Der Mitarbeiter wird bis zur Abgabe der Liste nicht anwesend sein (fliegt in den Urlaub). Daher kann er die Liste nicht unterschreiben. Welche Möglichkeiten gibt es, damit sich der MA trotzdem kandidieren kann? Vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

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celestro

13.03.2022 um 20:08 Uhr

Er schreibt einen Zettel "ich stimme hiermit der Kandidatur auf Liste X bei der Betriebsratswahl in Firma Y am XX.XX.XXXX zu", packt seine Unterschrift drauf und schickt es dem Listenführer (oder seinem besten Kumpel in der Firma, der es selbigem weiter reicht).

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Adjoa

13.03.2022 um 20:22 Uhr

Danke. Und was ist mit der Position? Wenn der Kollege z.B. die Position 10 hat, ist dann die Position 10 leer? Oder muss er auf den Zettel auch die Position die er bekommen hat schreiben? Ich weiß wenn auf der Liste eine Position nicht besetzt ist, ist dann die ganze Liste ungültig. Ist es auch im diesem Fall so?

C
celestro

13.03.2022 um 22:48 Uhr

Er stimmt der Kandidatur allgemein zu. Eine bestimmte Position auf der Liste wäre damit nicht verbunden. Sofern er nur kandidieren will, wenn er die ihm zugesagte Position bekommt, könnte man das ggf. mit drauf schreiben. Ein "muss" ist das mMn aber nicht.

S
Saft

14.03.2022 um 07:44 Uhr

Ihr müsst die Liste jetzt schon machen. Ohne Unterschrift ist die Liste ungültig. Es ist ein heilbarer Mangel.

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