Abwesende Wähler und Aufstellung zur Wahl trotz Abwesenheit
Hallo, wir haben folgendes Problem. Ein Wähler ist drei Tage vor der Wahl krank geworden. Heute wird bei uns gewählt. Müssen wir dem Kollegen die Mitwahl ermöglichen? Aber wie sollte das gehen? Könnte die Wahl gar angefechtet werden?
Das 2. Problem: Wir hatten alle Abwesenden (Babyjahr) ordnungsgemäß zur Wahl informiert. Wir schrieben, dass falls sie sich zur Wahl aufstellen wollen, sie hier erscheinen müssen. Nun beschwerd sich eine dieser Kolleginnen, das Sie sich zwar aufstellen wollte, aber nicht erscheinen konnte. Wir hätten ihr die Aufstellung zur Wahl auch ohne ihr Erscheinen ermöglichen müssen. Sie will die Wahl anfechten. Hat sie damit Erfolg?
Vielen Dank & Gruß
Community-Antworten (3)
14.04.2010 um 16:18 Uhr
Hallo Paraguay,
oben rechts gibt es einen blauen Menüpunkt mit einer Software. Du kannst sie ca. 10 mal benutzen ohne sie zu kaufen. Da gibt es Hilfen und Checklisten zur Wahl. Da stehen auch die Infos, die du suchst.
14.04.2010 um 20:20 Uhr
Der WV muß nicht "von Amts wegen" die Mitwahl ermöglichen,nur bei Bekanntsein der Abwesenheit durch die Eigenart der Beschäftigung. Dasselbe gilt für Fall 2,wobei eine Anfechtung der Wahl sowieso nur durch den Arbeitgeber,die im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder durch mindestens 3 wahlberechtigte Mitarbeiter möglich ist.
14.04.2010 um 20:52 Uhr
Paraguay: Sie will die Wahl anfechten. Hat sie damit Erfolg? Nö!
*Wir hatten alle Abwesenden (Babyjahr) ordnungsgemäß zur Wahl informiert. * Das ist sehr nett von Euch, aber "ordnungsgemäß" ist das nicht!
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