wir haben folgendes Problem:
Ein BR-Kandidat, der sich zur Wahl hat aufstellen lassen, ist zum Zeitpunkt der Wahl und darüber hinaus im Urlaub und nicht erreichbar.
Fragen:
Gibt es eine Vorschrift, nach der er die Wahl in einem Zeitraum X annehmen muß? Kann er für den Fall, daß er gewählt wird - die Annhame der Wahl beim WV schriftlich hinterlegen?
Hat er - trotz Abwesenheit - ein Stimmrecht in der 1. konstituierenden Sitzung bei der Wahl des Vorsitzenden?
Vielen Dank im Voraus
Mimode