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Ist eine Änderungskündigung für ein BR möglich?

E
eghaj11
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo, Ist eine Änderungskündigung für ein BR möglich wenn 10 von 20 Stellen abgebaut werden in der Abteilung? Und wie gestaltet sich das Sozialplan in der Regel? Ist die Qualifikation von Bedeutung innerhalb einer Stelle?

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Community-Antworten (12)

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Challenger

13.03.2022 um 12:47 Uhr

Betrifft die Änderungskündigung ein BRM ? Wenn ja, dann schau hier nach : § 103 BetrVG - Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen -

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eghaj11

13.03.2022 um 15:02 Uhr

Ja ein Mitglied es ist aber keine Schließung der Abteilung sondern Reduzierung. Es sind dort 3 Mitglieder.

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eghaj11

13.03.2022 um 19:03 Uhr

Hier steht aber nichts von BR und Änderungskündigung Als kann man eine Änderungskündigung auch dem BR aussprechen?

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rtjum

14.03.2022 um 11:53 Uhr

"Als kann man eine Änderungskündigung auch dem BR aussprechen?" das wesentliche dazu steht, wie schon von Challenger geschrieben im § 103, Betrvg

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eghaj11

15.03.2022 um 11:45 Uhr

Nein steht hier nicht drin, was wenn eine Versetzung mit andere Tätigkeit vorliegt?

C
celestro

15.03.2022 um 12:08 Uhr

Ich frage mich, wieso noch niemand auf das (für mich jedenfalls) naheliegendste gekommen ist:

"Ist eine Änderungskündigung für ein BR möglich wenn 10 von 20 Stellen abgebaut werden in der Abteilung?"

denn mMn ist die Antwort ziemlich klar: "NEIN! ... in KEINEM Fall".

Denn ja ... natürlich findet man in den geposteten Links etwas von "eine Änderungskündigung für BRM ist möglich". Aber da geht es generell um Fälle, wo der Arbeitsplatz eines BRM wegfällt.

In dem vorliegenden Fall wird aber nicht die komplette Abteilung dicht gemacht, sondern nur halbiert. Davor ist das BRM geschützt ... wenn also 10 Leute gehen müssen, dann definitiv NICHT das BRM.

M
Moreno

15.03.2022 um 12:09 Uhr

Ja was denn nun Änderungskündigung oder Versetzung?

C
celestro

15.03.2022 um 12:15 Uhr

"Ja was denn nun Änderungskündigung oder Versetzung?"

hmmm ... spielt das ernsthaft eine Rolle? Ich würde sagen: "Nö"! Oder irre ich mich?

M
Moreno

15.03.2022 um 14:30 Uhr

Natürlich ist es ein Unterschied wenn das BRM sein Mandat nicht durch die Versetzung verliert wird der BR ja nach §99 angehört bei einer Änderungskündigung....in diesem Fall wäre ja nur eine außerordentliche Änderungskündigung möglich muss er den BR nach §103 anhören.

C
celestro

15.03.2022 um 14:48 Uhr

da bin ich wohl irgendwo falsch abgebogen. Guter Hinweis!

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