Ist eine Änderungskündigung für ein BR möglich?
Hallo, Ist eine Änderungskündigung für ein BR möglich wenn 10 von 20 Stellen abgebaut werden in der Abteilung? Und wie gestaltet sich das Sozialplan in der Regel? Ist die Qualifikation von Bedeutung innerhalb einer Stelle?
Community-Antworten (12)
13.03.2022 um 12:47 Uhr
Betrifft die Änderungskündigung ein BRM ? Wenn ja, dann schau hier nach : § 103 BetrVG - Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen -
13.03.2022 um 15:02 Uhr
Ja ein Mitglied es ist aber keine Schließung der Abteilung sondern Reduzierung. Es sind dort 3 Mitglieder.
13.03.2022 um 16:14 Uhr
13.03.2022 um 19:03 Uhr
Hier steht aber nichts von BR und Änderungskündigung Als kann man eine Änderungskündigung auch dem BR aussprechen?
14.03.2022 um 08:28 Uhr
14.03.2022 um 11:53 Uhr
"Als kann man eine Änderungskündigung auch dem BR aussprechen?" das wesentliche dazu steht, wie schon von Challenger geschrieben im § 103, Betrvg
15.03.2022 um 11:45 Uhr
Nein steht hier nicht drin, was wenn eine Versetzung mit andere Tätigkeit vorliegt?
15.03.2022 um 12:08 Uhr
Ich frage mich, wieso noch niemand auf das (für mich jedenfalls) naheliegendste gekommen ist:
"Ist eine Änderungskündigung für ein BR möglich wenn 10 von 20 Stellen abgebaut werden in der Abteilung?"
denn mMn ist die Antwort ziemlich klar: "NEIN! ... in KEINEM Fall".
Denn ja ... natürlich findet man in den geposteten Links etwas von "eine Änderungskündigung für BRM ist möglich". Aber da geht es generell um Fälle, wo der Arbeitsplatz eines BRM wegfällt.
In dem vorliegenden Fall wird aber nicht die komplette Abteilung dicht gemacht, sondern nur halbiert. Davor ist das BRM geschützt ... wenn also 10 Leute gehen müssen, dann definitiv NICHT das BRM.
15.03.2022 um 12:09 Uhr
Ja was denn nun Änderungskündigung oder Versetzung?
15.03.2022 um 12:15 Uhr
"Ja was denn nun Änderungskündigung oder Versetzung?"
hmmm ... spielt das ernsthaft eine Rolle? Ich würde sagen: "Nö"! Oder irre ich mich?
15.03.2022 um 14:30 Uhr
Natürlich ist es ein Unterschied wenn das BRM sein Mandat nicht durch die Versetzung verliert wird der BR ja nach §99 angehört bei einer Änderungskündigung....in diesem Fall wäre ja nur eine außerordentliche Änderungskündigung möglich muss er den BR nach §103 anhören.
15.03.2022 um 14:48 Uhr
da bin ich wohl irgendwo falsch abgebogen. Guter Hinweis!
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