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O
oxmox
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

nach Aussage der Geschäftsleitung unseres Unternehmens (Elektrobranche, > 250 Mitarbeiter), lehnt sich dieses lediglich an den Terifvertrag der CGM an. Gehälter werden auch gemäß den Tarifentgeltgruppen gezahlt. Bei allen anderen Themen, z.B. 13.Monatsgehalt, bekommt der BR immer die Aussage "der Tarifvertrag gelte hier nicht, da das Unternehmen sich nur an diesen anlehnt". Man könnte die auch "Rosinen picken" nennen.

Wie ist denn hier die rechtliche Lage?

Nachtrag: in den Arbeitsverträgen steht:

Für das Arbeitsverhältnis gelten die für das Elektrohandwerk jeweils allgemeinverbindlichen Bestimmungen

  • des Manteltarifvertrages
  • des Entgelttarifvertrages
  • sowie ggf. weiterer einschlägiger Tarifverträge

ach ja, der AG ist in keinem AG-Verband (das würde ja Beiträge kosten)

1.01103

Community-Antworten (3)

L
Lernender

08.11.2011 um 10:13 Uhr

ist es richtig, dass euer AG nicht im AG-Verband ist? was steht dazu in euren Arbeitsverträgen.?

G
gironimo

08.11.2011 um 10:59 Uhr

jeweils allgemeinverbindlichen Bestimmungen<

Gibt es die überhaupt. Fragt doch mal die Gewerkschaft.

Wenn es allgemeinverbindliche Bestandteile gibt, nimmt der Vertrag ja ausdrücklich auf diese bezug. Gibt es sie aber nicht, könnte man durch den Rückschluß das der AG trotzdem Teile des TV anwendet schließen, der gesamte TV sei anzuwenden.

Es empfiehlt sich also dringend, detailiertere Informationen bei der Gewerkschaft einzuholen und ggf einen Fachanwalt aufzusuchen.

N
niemand

08.11.2011 um 11:36 Uhr

Das Problem lässt sich einfach lösen.

Ihr bittet euren AG mit der IG Metall einen Haustarifvertrag abzuschließen.

Bei entsprechender Beteiligung der Mitarbeiter kann dem Wusch Nachdruck verliehen werden.

Die CGM würde ich hier nicht empfehlen.

http://www.igmetall-zoom.de/PDF/sonstiges/koennen_nur_billig_kurz.pdf

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