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Versetzung / Weisungsrecht des AG

Ü
Überleger
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin soll bei gleichbleibenden Bezügen und mit vergleichbarer Position in eine andere Abteilung versetzt werden, da der Arbeitgeber mit ihren Leistungen seit längerem nicht zufrieden ist. Ausschlaggebend ist vor allem, dass die Kollegin und ihre unmittelbare Vorgesetzte trotz vielfältiger Maßnahmen nicht miteinander klarkommen und auch schon andere Mitarbeiter wegen der Kollegin die Firma verlassen haben. Die Kollegin widerspricht der Versetzung und wünscht die Unterstützung des BR. Wie weit geht das Weisungsrecht des AG? Im Vertrag ist die bisherige Abteilung als Einsatzort genannt.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

08.11.2011 um 08:35 Uhr

§ 95 Abs 3 BetrVG definiert den Bregriff der Versetzung. Trifft dies auf die Umstände zu?

Wenn eine Versetzung vorliegt, muss auch der BR nach § 99 BetrVG beteiligt werden. Da wäre auch schon der erste Ansatzpunkt.

Die Frage wäre aber dann, ob Ihr einen echten Zustimmungsverweigerungsgrund hättet. Verweigert sich die Kollegin, bliebe dem AG auch noch der Weg über eine Änderungskündigung.

Ihr solltet mit der Kollegin alle Für und Widers besprechen.

L
Lernender

08.11.2011 um 09:26 Uhr

ich halte die Maßnahme des AG für nachvollziehbar. Auch als BR würde ich einer solchen Maßnahme zustimmen, dies kann auch im Interesse der Kollegin sein die bestimmt nicht glücklich mit der Situation ist. Ein Problem ist sicher der Arbeitsvertrag, hier wird der AG, so wie ich es sehe wohl nicht um eine Änderungskündigung herumkommen.

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