Eine Kollegin soll bei gleichbleibenden Bezügen und mit vergleichbarer Position in eine andere Abteilung versetzt werden, da der Arbeitgeber mit ihren Leistungen seit längerem nicht zufrieden ist. Ausschlaggebend ist vor allem, dass die Kollegin und ihre unmittelbare Vorgesetzte trotz vielfältiger Maßnahmen nicht miteinander klarkommen und auch schon andere Mitarbeiter wegen der Kollegin die Firma verlassen haben. Die Kollegin widerspricht der Versetzung und wünscht die Unterstützung des BR. Wie weit geht das Weisungsrecht des AG? Im Vertrag ist die bisherige Abteilung als Einsatzort genannt.