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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aktueller Manteltarifvertrag §80 BetrVG

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ZorroMajo
Mrz 2022 bearbeitet

Moin,

wenn kein BRM, Mitglied in der Gewerkschaft ist und die Gewerkschaft sagt: „Eine aktuelle Ausgabe des Manteltarifvertrages bekommt ihr nur, wenn ihr Mitglied werdet.“ Wie kann der BR dann §80 BetrVG (1) 1. erfüllen?

Uns ist bewusst, dass ein Anspruch auf den Tarifvertrag nur Mitglieder der Gewerkschaft haben. Aber wie sollen wir die Einhaltung für Mitglieder Überwachen, wenn uns keine aktuelle Ausgabe zur Verfügung steht?

LG ZorroMajo

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Community-Antworten (8)

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UdoWoe

11.03.2022 um 08:49 Uhr

Ich hatte in der Vergangenheit auch bei einer Gewerkschaft nachgefragt und (leider) nur eine sehr unfreundliche Reaktion bekommen. Ich habe mir dann den Manteltarifvertrag über das Tarifverzeichnes der Landesregierung besorgt. Fand ich nicht sehr positiv für die Gewerkschaft. Sie hätte damals die Chance wahrnehmen können mich als BRM zu überzeugen und auch Kontakt zu unserem BR aufnehmen können. Versuche es mal über die Böckler-Stiftung (ab und an haben die die Tarifverträge vorliegen) oder Alternativ wie ich über deine Landesregierung. Da musst du dich vielleich durchfragen. Frag mal bei deinen Kollegen und Kolleginnen nach. Vielleicht ist dort jemand in der Gewerkschaft und kann dir dann den entsprechenden Manteltarifvertag besorgen.

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ZorroMajo

11.03.2022 um 08:57 Uhr

Danke UdoWoe, für den Hinweis. Wir bekommen den Mantltarifvertrag auch von den Kollegen, allerdings finde ich das etwas unglücklich, da dann ggf. die Kollegen noch mit reinzuziehen. Über die Landesregierung ist ein guter Tipp.

OT: Kurz zur Erklärung, wir halten Gewerkschaften für wichtig, werben für diese und stellen uns in der Zusammenarbeit nicht quer. Allerdings hat es sehr viel Streitigkeiten mit unserm Bezirk gegeben, wo der Bezirk gegen Mitglieder und BR gegangen ist, so ist der Mitgliedslose BR entstanden.

LG ZorroMajo

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XYZ68

11.03.2022 um 09:14 Uhr

Seit ihr denn Tarifgebunden? Dann muss auch der Arbeitgeber die Tarifverträge zur Verfügung stellen.

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rtjum

11.03.2022 um 09:19 Uhr

"Uns ist bewusst, dass ein Anspruch auf den Tarifvertrag nur Mitglieder der Gewerkschaft haben." genau und um dann eure Aufgabe aus §80 zu erfüllen müsst ihr auch noch eine Abfrage bei allen MA machen wer denn Mitglieder der Gew. ist, denn Tarifverträge gelten ja nur für die Mitglieder der tarifschließenden Parteien. Es sei denn, der AG schreibt die Geltung in den Arbeitsverträgen fest und dann lasse ich mir die als Mitarbeiter vom AG geben.

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Kjarrigan

11.03.2022 um 09:24 Uhr

§ 8 TVG verpflichtet den Arbeitgeber, die für seinen Betrieb maßgebenden Tarifverträge im Betrieb bekanntzumachen. Diese Bekanntmachungspflicht gilt aber nur dann, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden, also Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist oder einen Firmentarifvertrag abgeschlossen hat.

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XYZ68

11.03.2022 um 10:27 Uhr

Falls der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, braucht er keine Tarifverträge veröffentlichen, weil sie in seinem Unternehmen halt auch nicht gelten. Dann müsst ihr auch deren Einhaltung nicht überprüfen.

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Relfe

11.03.2022 um 13:26 Uhr

hast Du mal die Gewerkschaft gefragt, wie Du die Einhaltung prüfen sollst, wenn Dir die zuständige Gewerkschaft den TV nicht zur Verfügung stellt?

Ich sehe das so: ihr habt die Gewerkschaft gebeten euch den TV zur Verfügung zu stellen, die "erpressen" euch jetzt, also würde ich denen mitteilen: "wenn Sie auch ein Interesse daran haben, das den GW-Mitglieder ihre Rechte gewahrt bleiben und der BR das prüft, dann sollen sie doch bitte nochmal überlegen ob es sinnvoll ist, die Herausgabe des TV weiterhin zu verweigern. Hinweis: diese Anfrage geben wir allen GW-mitgliedern des Betriebes zur Kenntnis."

und dann seit Ihr meiner Auffassung nach erstmal "safe", mehr könnt ihr nicht machen, als die GW zu fragen oder?

K
Kjarrigan

11.03.2022 um 15:24 Uhr

sorry Relfe - das siehst du völlig falsch

1 frage ist gilt im Betrieb ein Tarifvertrag 2 wenn einer gilt HAT der AG den auszuhändigen - Punkt Ende 3. wenn irgendein TV nicht gilt - wieso sollte ein Dritter (hier irgendeine Gewerkschaft, den an Nichtgewerkschaftsmitglieder aushändigen? Völlig egal ob das der BR, Die Personalabteilung der AG der Vorstand oder sonst wer ist?

Ich kann doch auch nicht an irgendeinen Verlag, Institution oder Versicherung herantreten und sagen - so in $ 80 BetrVG steht Der BR muss alle Gesetze überwachen nun stell sie mir gefälligst kostenlos zur Verfügung sonst knallst

Und dann von "erpressen" zu reden ist völliger Humbug

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