Insolvenzverdacht / Unstimmigkeiten / Betriebsrat haftbar?
Hallo zusammen,
habe da folgendes Problem und versuche es mal so kurz wie möglich zu schreiben. Ich selbst bin Betriebsratsvorsitzender in einer Hilfsorganisation.
Wir bekommen immer öfter mit das wichtige Reperaturen u.s.w nicht durchgeführt werden können da wir kein Geld mehr haben. Wir haben auch schon offen mit der Geschäftsführung gesprochen und die sagte: Wir müssen jetzt alle Kraft bündeln damit wir das schaffen ohne Insolvenz.....
Soweit so gut, nur kriegen wir auch offensichtlich mit das wichtige Abteilungen den Bach runter gehen und mittlerweile auch viele Leute absolut am Limit sind.....
Ich habe auch mehrfach beim Geschäftsführer draufhin gewiesen das wir eine Fürsorgepflicht haben gegenüber den Arbeitnehmern....
So langsam ist diese extreme Arbeiterei für viele Arbeitnehmer extrem Gesundheitsgefärdend das sehen auch viele andere so, dann kommt vom Chef nur: wir müssen ein wenig durchhalten bis die Zahlen wieder stimmen.
Jetzt frag ich euch was wir als Betriebsrat nun machen sollen: Zum einen werde ich nicht tatenlos zusehen wie hier die Leute "ausgebeutet" werden, zum anderen so sehe ich das jetzt, ist es doch so wenn man wichtige Reperaturen u.s.w nicht mehr Zahlen kann, dann ist man doch INSOLVENT.
Wir vom BR haben die Befürchtung wenn auf einemal ein Richter kommt und sich die Geschichte anhört, das wir dann probleme bekommen das wir nicht gehandelt haben.....
Nur wie sollen wir handeln? was sollten wir als nächstes tun? Direkt zum Anwalt als Betriebsrat?
Könnt Ihr uns da weiterhelfen?
Community-Antworten (4)
05.11.2011 um 16:02 Uhr
Habt Ihr denn überhaupt die wirtschaftlichen Informationen und Zahlen über den Betrieb? Ist der AG seinen Informationspflichten nachgekommen und hat Euch Fakten geliefert aus denen Ihr ersehen könnt, dass die wirtschaftliche Lage tatsächlich so bedrohlich ist, oder es sich nur um eine vorübergehende Finanzzierungslücke handelt, die der AG zu Lasten der AN ausnutzt?
Seid Ihr Tendenzbetrieb im Sinne des § 118 BetrVG (wegen Wegfall der §§ 106 ff BetrVG)?
Sei es wie es wolle. Ich würde auf jedem Fall gegensteuern und z.B. Mehrarbeit nicht mehr unbegrenzt zustimmen.
07.11.2011 um 07:40 Uhr
wir hatten darüber ein Gespräch das es momentan halt extrem schlecht aussieht. Dann habe ich meinen Chef gefragt ob er mit schriftlich garantieren kann das wir nächsten Monat mein Gehalt bekommen, worauf er lächelte und sage NEIN könne er nicht aber es wird bestimmt überwiesen, das war ja immer so bis jetzt.
Ist das nicht schon ein Zeichen dafür das wir sofort handeln müssen?
07.11.2011 um 08:34 Uhr
Märchenstunde vom Chef?
ohne das ihr schriftliche Unterlagen gesehen habt, kann er euch viel erzählen. Fordert die Zahlen ein.
07.11.2011 um 10:11 Uhr
Betriebsrat Haftbar?
Wir vom BR haben die Befürchtung wenn auf einemal ein Richter kommt und sich die Geschichte anhört, das wir dann probleme bekommen das wir nicht gehandelt haben.....
Nur wie sollen wir handeln? was sollten wir als nächstes tun? Direkt zum Anwalt als Betriebsrat?
Die Führung des Betriebes ist allein Sache des AG. Euch als BR kann man da nicht "haftbar" machen. Eure Möglichkeiten sind beschränkt durch Eure MBR des BetrVG.
Insofern: Wo liegen Eure Probleme? Es muß doch einen Grund geben das zu wenig Geld in der Kasse ist!
Zu wenig zu tun? §87 (1) Nr. 3: Einführung von Kurzarbeit fordern! Zeitkonto einführen (dazu ist es aber IMHO zu spät!) Kunden zahlen nicht? Tja, was will man als BR dagegen tun? Preisgestaltung stimmt nicht, Unwirtschaftlichkeit? Da könnt ihr nur den Kollegen reinen Wein einschenken auf einer Betriebsversammlung.
Ihr werdet mit diesem Problem wohl oder übel alleine zurecht kommen müssen. Evtl. könnte Euch die GEW helfen, z.B. mit eine Beschäftigungssicherungstarifvertrag, so möglich. Aber Angst als BR vor einem Haftungsproblem in dieser Hinsicht müsst ihr definitiv nicht haben.
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