Erstellt am 23.09.2007 um 16:36 Uhr von Mona-Lisa
@Georg,
sag jetzt bloss nicht - Betriebsratseigentum.....
Erstellt am 23.09.2007 um 17:11 Uhr von Mona-Lisa
@Georg,
bitte die Frage nicht nachträglich verändern. Neue Informationen bitte mit "neue Antwort" posten...... :-)
Euer Problem ist, dass der Betriebsrat keine finanziellen Besitztümer haben darf. Der Betriebsrat ist vermögenslos!
Erstellt am 23.09.2007 um 19:01 Uhr von Kölner
@all
Also auch nicht haftbar für den Verlust des Geldes.
Interessant wird es, wenn eine Anzeige erstattet wird und ein Dritter hellhörig werden würde und ein § 23 BetrVG-Verfahren anstrengte...
Erstellt am 23.09.2007 um 19:39 Uhr von Der alte Heini
Kölner schreibt:
----Interessant wird es, wenn eine Anzeige erstattet wird und ein Dritter hellhörig werden würde und ein § 23 BetrVG-Verfahren anstrengte...----
Georg,
auch wenn ein Dritter hellhörig werden würde und ein Verfahren gem. § 23 BetrVG anstrengt, dürfte solch ein Verfahren erfolglos sein.
Ein BR besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Er ist nicht vermögensfähig, kann keine Verbindlichkeiten eingehen und keine Forderungen erwerben bzw. befriedigen.
Der BR selbst kann keine Verträge abschließen und ist auch kein Schuldner.
Ein Betriebsrat haftet auch nicht aus unerlaubter Handlung.
Schadensersatzansprüche Anderer gegenüber dem BR sind nicht möglich.
Nur die Haftung einzelner Betriebsratsmitglieder nach den allgemeinen Regeln des BGB sind denkbar.
Nur im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne kann der Betriebsrat Träger von Rechten und Pflichten sein.
Die durch die Betriebsratstätigkeit entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Auch andere vom BR verursachten Verpflichtungen treffen unmittelbar den Arbeitgeber und nicht den Betriebsrat.
Erstellt am 24.09.2007 um 08:05 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
...na wenn Du meinst.
Ein ArbG in Schleswig-Holstein war mal anderer Meinung...egal.
Erstellt am 24.09.2007 um 09:01 Uhr von peanuts
"Euer Problem ist, dass der Betriebsrat keine finanziellen Besitztümer haben darf. Der Betriebsrat ist vermögenslos!"
Sehe das Problem nicht! Ein Betriebsrat darf schon noch mit der Verwaltung einer Belegschaftskasse betraut werden, oder etwa nicht?
Kann man einem Betriebsrat keine grobe Pflichtverletzung vorwerfen, wenn er diese Geld fahrlässig verwaltet bzw. nicht auf der Bank sondern im Büro verwahrt?
Würde meinen, dass der §23 BetrVG zieht!
Erstellt am 24.09.2007 um 09:51 Uhr von Marcus
"Ein ArbG in Schleswig-Holstein war mal anderer Meinung...egal."
"Ein" Arbeitsgericht in Schleswig-Holstein dürfte tatsächlich ziemlich egal sein.
Zuesrt wäre hier doch mal zu prüfen, ob tatsächlich "Der Betriebsrat" oder "ein (oder mehrere) Betriebsratsmitglied(er)" die Kasse geführt haben.
"Kann man einem Betriebsrat keine grobe Pflichtverletzung vorwerfen, wenn er diese Geld fahrlässig verwaltet bzw. nicht auf der Bank sondern im Büro verwahrt?"
Im § 23 heißt es "grobe Verletzung seiner GESETZLICHEN Pflichten". Die Verwaltung von Geld ist keine gesetzliche Pflicht (im Gegenteil), insofern kann die Fahrlässigkeit hier nicht die Grundlage für einen § 23 darstellen.
Erstellt am 24.09.2007 um 10:17 Uhr von waschbär
@ll,
Geld weg .... ? Nun ja wer hat den Beleg wer hat es Erlaubt und wer hatte zum schluss die Hände auf der Kasse ? Das sind fragen die Stellen die bei den Detecktiven gerne mal !
marcus .... leider doch ! Der BR hatte Geld obwohl er hätte gar keins haben dürfen woher kommt es ? Bestechungsgelder Schwarzgeld ?
Warum war das Geld angeblich im Büro und nicht auf der Bank ? Wer macht so was Verantwortungsloses ? Wurde ggf deshalb Eingebrochen ?
Erstellt am 24.09.2007 um 11:38 Uhr von peanuts
"Die Verwaltung von Geld ist keine gesetzliche Pflicht (im Gegenteil), insofern kann die Fahrlässigkeit hier nicht die Grundlage für einen § 23 darstellen."
Diese absolute Aussage ist doch Unsinn! Du solltest Dich einmal mit dem §87 Abs.1 Nr. 8 BetrVG beschäftigen...
Erstellt am 24.09.2007 um 11:44 Uhr von Marcus
Aber hallo peanuts!
"Unsinn" schreibst Du hier...
Lies doch den § 87 mal von ganz vorne...
Erstellt am 24.09.2007 um 11:56 Uhr von peanuts
Fertig gelesen...
Bleibe bei meiner Aussage!
Erstellt am 24.09.2007 um 12:02 Uhr von Marcus
Ist Dir aufgefallen dass der BR bei der Verwaltung MITZUBESTIMMEN hat?
Es ist nicht die Rede davon dass der BR die Sozialeinrichtung zu verwalten hat.
Erstellt am 24.09.2007 um 12:25 Uhr von peanuts
"Es ist nicht die Rede davon dass der BR die Sozialeinrichtung zu verwalten hat."
Auch mit dieser absoluten Aussage liegst Du nicht richtig!
In bestimmten Fällen darf ein Arbeitgeber eine Sozialeinrichtung gar nicht alleine VERWALTEN; wobei einem Betriebsrat die Verwaltung auch ganz in die Hände gelegt werden kann.
Erstellt am 24.09.2007 um 12:46 Uhr von waschbär
Mir Schrieb grade jemannd : Absofort sind Erdnüsse , nicht mehr als Nahrungsmittel für Waschbären zu verwenden !
Grund die Waschbären könnten sich daran die Zähne Ausbeissen .
lieber Unbekannter Schreiber : Ich Glaube es einfach nicht !
ausserdem finde ich Peanuts sehr Intressant , auch schon wegen der "sehr" tiefen und abstrakten BR Kenntissen .
Erstellt am 24.09.2007 um 12:48 Uhr von Marcus
Welches sind denn diese "bestimmten" Fälle?
Erstellt am 24.09.2007 um 12:55 Uhr von packer
moin ihr lieben!
hey, fakt ist doch, daß das geld weg ist. schuldzuweisungen bringen es auch nicht wieder auf den tisch.
amtsenthebungsverfahren wegen kaffeekassesichklauenlassens? den richter möcht ich sehen...
die einzigen fragen die mir bleiben sind:
wie positioniere ich mich vor der belegschaft
was machen wir in zukunft anders
welcher sponsor kann die kasse wieder füllen
in diesem sinne grüßt der packer
Erstellt am 24.09.2007 um 12:58 Uhr von peanuts
"Welches sind denn diese "bestimmten" Fälle?"
Die wirst auch Du ganz bestimmt in einer Kommentierung finden und dann lesen können!
Da jedoch nicht bekannt ist, ob und in welcher Form der Betriebsrat mit der Verwaltung o.g. Gelder beauftragt wurde, halte ich diese Diskussion für müßig!
Erstellt am 24.09.2007 um 13:10 Uhr von waschbär
packer,
in diesenfall hast du recht ! .... Ich würde auch lieber überlegen wie ich weitern Schaden abwende ....
Erstellt am 24.09.2007 um 18:29 Uhr von Der alte Heini
Tja,
Markus ist einer der wenigen der das Problem richtig erkannt hat.
Selbstverständlich gehört das aufbewahren von irgendwelchen Gelder nicht zu den vom Gesetz vorgegebenen Pflichten des BR und wäre somit auch keine erfolgreiche Begründung für ein entsprechendes Verfahren nach § 23 BetrVG.
Da das Geld aus den Verkauf von Getränken erwirtschaftet wurde, dürfte es sich um Provisionsgelder des Getränkeanbieters handel. Es wäre vielleicht interessant zu erfahren, was ein Finanzamt dazu sagt, wenn solches Geld sich beim Betriebsrat befindet. Dabei dürfte es dem Finanzamt ziemlich egal sein, wie solch eine Kasse genannt wird, da auch Privionszahlungen durch Getränkeverkäufen zu den Einnahmen eines Betriebes gehören.
Erstellt am 01.10.2007 um 17:38 Uhr von packer
is schon wieder spekulatiuszeit oder kristallkugelsaison?
Erstellt am 01.10.2007 um 17:47 Uhr von Kölner
@Der alte Heini
Schön, dass MarKus das richtig erkannt hat, aber MarCus nicht!
Du windest Dich echt ganz gut!