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Keine Chance auf unbefristeten Vertrag - leider scheitert es immer am Betriebsrat, der massiv versucht, von der Kündigung bedrohte Mitarbieter intern zu versetzen?

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hahmitsch
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich bin seit über 2 jahren fest, jedoch befristet im unternehmen eingestellt. nun habe ich mehrmals versucht, mich intern zu bewerben. jedesmal bekomme ich nur positives feedback von den beteiligten chefs. alle wissen meine qualifikationen zu schätzen. erst kürzlich hatte ich ein bewerbungsgespräch mit der ausssicht auf einen unbefristeten vertrag. alle 3 beteiligten abteilungsleiter und die personalreferentin sind von mir überzeugt und möchten mich gern für diese stelle einsetzen. leider scheitert es immer am betriebsrat, da dieser massiv versucht, von der kündigung bedrohte mitarbieter intern zu versetzen, welche wegen stellenabbau aus anderen bereichen vorrang haben. leistung spielt hier keine rolle. inwieweit ist das rechtens? wie kann ich mich dagegen wehren? ich habe weder beziehung zum betriebsrat noch bin ich "mitarbeiterkind", weiter kommen kann und will ich nur durch leistung, aber ich habe keine chance!

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Community-Antworten (9)

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Fayence

02.02.2007 um 13:55 Uhr

hahmitsch,

ich würde sagen, wenn ein BR gefährdete KollegInnen durch diese Vorgehensweise vor einer Kündigung schützt, macht er seinen Job richtig!

Was mich stutzig macht, ist Deine Angabe, dass Du seit über 2 Jahren "befristet" beschäftigt bist. Welcher Art ist Dein Befristungsvertrag? Sachgrund-Befristung; Zeit-Befristung; wie alt bist Du?; seit wann gibt es den Betrieb?; gilt ein TV, der etwas zur Befristung aussagt?

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hahmitsch

02.02.2007 um 14:14 Uhr

die tätigkeit ist projektbezogen, somit liegt der grund für eine befristung vor. die befristung wurde auch schon verlängert, da die arbeit nicht geschafft wurde, aber irgendwann ist diese abgeschlossen. mit diesem thema habe ich mich bereits auseinandergesetzt hier. ich finde es nur ungerecht, schließlich bin ich auch irgendwie von der kündigung bedroht, oder? muss sich der BR nicht auch für mich einsetzen? haben die abteilungsleiter denn keine macht, sich dagegen durch zu setzen. es ist so deprimierend, ständig lob für seine leistung zu erfahren, aber trotzdem damit nicht weiter zu kommen. stattdessen werden unqualifizierte, unmotivierte mitarbeiter unterstützt, nur um keine evtl. anstehenden abfindungen zahlen zu müssen. ich überlege, ein gespräch mit dem Betriebsrat herbeizuführen?! aber wie kann/soll ich argumentieren?

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paula

02.02.2007 um 14:18 Uhr

Du bist nicht von Kündigung bedroht. Du hast gewußt was Du tust als Du deinen BEFRISTETEN Vertrag unterschrieben hast. Jeder BR würde sicher gerne versuchen Dir einen Job im Unternehmen zu verschaffen aber unbefristete MA gehen vor. Sorry aber der BR macht hier genau seinen vorgesehenen Job

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heiner

02.02.2007 um 14:21 Uhr

Ja, weiter kommst Du meistens nur gemeinsam mit Anderen.... Der BR handelt völlig richtig FÜR die Interessen seiner Belegschaft, welche ihn auch gewählt hat. So hat er geradezu eine Einstellung abzulehnen, wenn diese Aufgaben aus der Stammbelegschaft abgedeckt werden können. Erst dann, wenn das nicht möglich ist, kann er einer externen Einstellung zustimmen. Und Leistung ist nicht alles! Der Ellenbogenkampf aus egoistischen Gründen betrieben wird langfristig immer ein Hindernis sein, um weiter kommen zu können. Auch geistig einen Frotschritt zu machen...

Klar kann ich verstehen, dass das eine extrem unbefriedigende Sache ist. Ich würde ganz einfach zum BR gehen und mir die Sachlage erklären lassen. Vielleicht weiß der BR ja auch noch einen anderen Rat, wie du in der Fa. verbleiben kannst? Reden und auf andere Zugehen ist die Lösung vieler Dinge. Egoismus hat in dieser Gesellschaft keinen Platz. Würden sich alle arbeitenden menschen und auch die, welche nicht arbeiten dürfen solidarisieren, würde es eine solche, wie von Dir beschriebene Situation vile seltener geben, weil wesentlich mehrere Menschen eine Arbeit hätten und so der Konkurenzdruck der Beschäftigten untereinander stark abnehmen würde.

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K.Etzer

02.02.2007 um 14:37 Uhr

@ Fayence: ich würde sagen, wenn ein BR gefährdete KollegInnen durch diese Vorgehensweise vor einer Kündigung schützt, macht er seinen Job richtig!

Fayence: diese Aussage ist insoweit ergänzungsbedürftig, als dass der Kündigungsschutz für Mitglieder der Stammbelegschaft nur insoweit in Betracht kommt, als dass es konkret durch die unbefristete Beschäftigung des Fragestellers zur Kündigung kommt. Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ja kein universeller Anspruch, sondern an die "horizontale Vergleichbarkeit" der in Rede stehenden Arbeitsplätze gebunden. Es kommt also darauf an, dass für den Arbeitsplatz, um den es geht, zum Betrachtungszeitpunkt konkret andere Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Geht es also um einen Projektarbeitsplatz im Marketing, so kann durchaus eine externe Bestetzung erfolgen, selbst wenn dies bedeutet, dass der Betriebselektriker seinen Hut nehmen und gehen muß. Wenn dem Arbeitgeber tatsächlich so viel an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers liegt, so sehe ich hier keine Hindernisse für ein Zustimmungsersetzungsverfahren. Dann zeigt sich, wie die Dinge liegen.

@Heiner: Der BR handelt völlig richtig FÜR die Interessen seiner Belegschaft, welche ihn auch gewählt hat. So hat er geradezu eine Einstellung abzulehnen, wenn diese Aufgaben aus der Stammbelegschaft abgedeckt werden können.

Heiner: das halte ich für falsch. Der BR hat nicht nur die Interessen der Stammbelegschaft zu vertreten, sondern die Interessen der gesamten Belegschaft. Ob vertretungsbedürftige Arbeitnehmer den BR auch gewählt haben, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wäre das anders, würde das ja auch bedeuten, dass alle nach einer BR-Wahl eingestellten Beschäftigten nicht vertreten werden, denn die haben schließlich auch nicht mitgewählt.

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Fayence

02.02.2007 um 14:52 Uhr

"leider scheitert es immer am betriebsrat, da dieser massiv versucht, von der kündigung bedrohte mitarbieter intern zu versetzen, welche wegen stellenabbau aus anderen bereichen vorrang haben. leistung spielt hier keine rolle."

K.Etzer,

mit Deinem Einwand hast Du natürlich grundsätzlich Recht! Aber bislang scheint noch kein Betriebselektriker in die Marketing-Abteilung versetzt worden zu sein! ;-))

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mille

02.02.2007 um 15:04 Uhr

es ist aber durchaus möglich den Betriebselektriker zu qualifizieren, um ihn evt. in der Marketing-Abteilung weiter zu beschäftigen. Ist auch betriebsverfassungsoemäß.

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heiner

02.02.2007 um 15:14 Uhr

@ K.Etzer

Du hast recht mit der Vertretungspflicht! Ich habe mich falsch ausgedrückt. ABER: der BR muss prüfen, ob eine Einstellung für einen Teil der vorhandenen Belegschaft (egal ob befr. oder fest) evtl. negative Auswirkungen haben kann. Und da geht leider Fest vor befristet und befristet vor Neu... Der BR hat sich natürlich um alle Beschäftigten zu kümmern. Sogar um Leih-AN!

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Fayence

02.02.2007 um 15:20 Uhr

mille,

ich bin mir allerdings sicher, dass die Qualifizierung eines Betriebselektrikers zum künftigen Marketing-/ Produktmanager nicht durch das BetrVG gedeckt ist! :-))

Alle Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel "Arbeitsplatzerhalt" unterliegen gewissen Grenzen. Eine "Umschulung" muss ein AG jedenfalls nicht betriebsintern fördern bzw. finanzieren!

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