Erstellt am 04.11.2011 um 08:06 Uhr von Tulpe
Wir (BR) haben die BV kopiert und an alle Abt. ausgehändigt.
Wo liegt das Problem??
Gruß Tulpe
Erstellt am 04.11.2011 um 08:17 Uhr von rkoch
@Tulpe
Das Problem liegt da:
§ 77 BetrVG: Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
(2) (...) Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Diese Vorschrift macht durchaus Sinn!
1. Ist es nicht Job des BR, da er in die Führung des Betriebes nicht eingreifen darf und die BV vom AG durchgeführt wird. Was natürlich nicht heißt das der BR die BV nicht selbst verteilen darf - nur könnte der AG sich beschweren das der BR teures Papier und Druckerschwärze verschwendet....
2. Wenn ihr es an die Abt. (Abteilung) weitergebt, was dann? Wie kommen die AN an diese dran? Hängt ihr sie dort aus? Wo? Dürft ihr das?
3. Alle, auch neu eingestellte AN müssen die Chance haben in diese BVs Einsicht zu nehmen, wo sollen sie das tun? I.d.R. an einem Ort wo alle BVs (!) einsehbar sind. Es nutzt nichts wenn nur einzelne BVs im abgesperrten Klo im Heizungskeller hängen.
@Musterfrau
Wenn der AG nicht will bleibt nur der Weg Beschlußantrag an das ArbG den AG aufzugeben sich an obigen § zu halten.
Erstellt am 04.11.2011 um 08:30 Uhr von gironimo
Beschlussverfahren - sehe ich jetzt nicht so. Umständlich, langsam, Honorare für Anwälte und schlechte Stimmung. Wenn der AG probleme mit der Druckerschwärze oder ähnliches hat, kann er ja den Rechtsweg wählen.
Der BR könnte natürlich auch auf einer der 4 Betriebsversammlungen über die BV's im Detail berichten.
Und um die Druckerschwärze zu sparen könnte man den E-Mailverkehr nutzen.
Ehrlich gesagt haben wir noch nie darauf gewartet, ob der AG seinen Veröffentlichungspflichten nachkommt. Vielmehr haben wir im Zuge der Information über die BR-Arbeit immer sofort die MA informiert.
Erstellt am 04.11.2011 um 08:40 Uhr von Frosch
Da bin ich bei geronimo.
Wir hängen neue BVs in der Regel im Schaukasten aus, an dem jeder vorbei kommt, ältere BV s können ja auch jederzeit im BR Büro eingesehen werden. Das bloße Zeigen oder Aushängen einer BV ist ja noch kein Durchführen und greift somit wohl auch nicht wirklich in die Führung des Betriebes ein.
Beschlussverfahren wäre zwar möglich, dürfte aber wohl kaum verhältnismäßig sein.